Umtausch /
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Einsteiger
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Umtausch /
Ich hatte mir am 02.06 die Panasonic L. G70 gekauft, die allerdings am Sensor einen Materialfehler hat. Mit dieser war ich 2 Wochen im Urlaub und hatte mich dann an Panasonic gewandt. Der kauft ist nun auch schon über ein Monat her.
Mir wurde gesagt, ich soll zu dem Vertragspartner hin, da nur er einen Umtausch (des Gerätes, gegen ein anderes) macht.
Aber geht das überhaupt nach über einen Monat noch? Auch wenn ich 2 Jahre Garantie drauf habe?
Vielen dank
Mir wurde gesagt, ich soll zu dem Vertragspartner hin, da nur er einen Umtausch (des Gerätes, gegen ein anderes) macht.
Aber geht das überhaupt nach über einen Monat noch? Auch wenn ich 2 Jahre Garantie drauf habe?
Vielen dank
http://www.flickr.com/photos/knipser85" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Umtausch /
Hallo Einsteiger ( merkwürdiger Name )
wenn dein Händler kulant ist und deine Kamera nicht zu viel Auslösungen und keine Gebrauchsspuren aufweist,
kann er die Kamera umtauschen.
Ob er es macht, ist alleine seine Entscheidung.Einen Umtauschzwang gibt es im Einzelhandel nicht.
Ansonsten schickt er die Kamera zum Service und sie erhält einen neuen Sensor.
Oder du bekommst von dort eine andere Kamera,falls Reparatur nicht möglich.
wenn dein Händler kulant ist und deine Kamera nicht zu viel Auslösungen und keine Gebrauchsspuren aufweist,
kann er die Kamera umtauschen.
Ob er es macht, ist alleine seine Entscheidung.Einen Umtauschzwang gibt es im Einzelhandel nicht.
Ansonsten schickt er die Kamera zum Service und sie erhält einen neuen Sensor.
Oder du bekommst von dort eine andere Kamera,falls Reparatur nicht möglich.
- Wolfgang B.
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Re: Umtausch /
Leider ist das, was men Vorredner geschrieben hat, definitiv nocht richtig.
Ich werde in diesem Forum nicht müde, den Unterschied zwischen einer freiwillig gewährten Garantie des Herstellers und dem in Deutschland und der EU gesetzlich definiertem Rechtsanspruch der Gewährleistung zu predigen.
Der Rechtsanspruch der Gewährleistung macht es zumindestens in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf für den Käufer sehr einfach, eine Mängelbeseitigung einzufordern, denn in den ersten sechs Monaten muss nicht der Käufer nachweisen, dass das Produkt einen Mangel hat, sondern umgekehrt muss der Verkäufer nachweisen, dass das Produkt keinen Mangel hat (sogenannte Beweislastumkehr).
Die gesetzliche Gewährleistung bietet noch weitere umgfangreiche Vorteile für den Verbraucher.
So heißt es unter https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherf%C3%BCllung:
"Anspruchsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches ergeben sich aus § 437 Nr. 1 sowie § 439 Absatz 1 BGB. Zunächst müssen Verkäufer und Käufer einen wirksamen Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB geschlossen haben. Der Verkäufer muss seine aus diesem Vertrag resultierende Pflicht, eine mangelfreie Sache zu liefern, durch die Lieferung einer mangelhaften Sache verletzt haben. In Betracht dafür kommen Sach- und Rechtsmängel. Schließlich dürfen keine gesetzlichen Ausschlussgründe und kein wirksamer vertraglicher Gewährleistungsausschluss vorliegen.
Anspruchsinhalt
Der Käufer kann bei der Nacherfüllung zwischen einer Nachbesserung und einer Nachlieferung wählen. Bei einer Nachbesserung beseitigt der Verkäufer den Mangel an der bereits gelieferten Sache. Bei der Nachlieferung übergibt der Verkäufer dem Käufer eine neue Sache.[2] Der Käufer ist an seine Wahl nicht gebunden, solange der Verkäufer noch nicht nacherfüllt hat und die Wahl nicht treuwidrig ist.[3][4]"
Die Gewährleistung darf insgesamt die Dauer von zwei Jahren nicht unterschreiten und ist gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, weil logischerweise man nur mit dem Verkäufer ein Vertragsverhältnis hat.
Die Gewährleistung hat die Funktion eines Mindeststandards für Verbraucher und geht im Regelfall weit über das hinaus, was man weltweit in Form von freiwilligen Garantien eines Herstellers angeboten bekommt.
Die Mindesdauer der gesetzlichen Gewährleistungen darf zwei Jahre nicht unterschreiten und ist auch der Hauptgrund, warum Panasonic in der EU eine zweijährige Garantie anbietet. Weltweit gibt Panasonic (und andere Hersteller) nur ein Jahr Garantie, mal abgesehen von irgendwelchen Marketingmaßnahmen und Optionen gegen Aufpreis.
Klartext: Du hast sechs Monate Zeit, bei einem Fehler ohne wenn und aber eine neue Kamera zu verlangen. Erst nach sechs Monaten, musst Du eventuell den Fehler nachweisen (was in Deinem Fall nicht schwierig sein dürfte) und dich gegebenenfalls auf Reparaturen einlassen.
Nach zwei Jahren endet die Gewährleistung (und auch die Garantie), dann hilft bestenfalls noch die Kulanz von Panasonic.
Beste Grüße, Wolfgang
Ich werde in diesem Forum nicht müde, den Unterschied zwischen einer freiwillig gewährten Garantie des Herstellers und dem in Deutschland und der EU gesetzlich definiertem Rechtsanspruch der Gewährleistung zu predigen.
Der Rechtsanspruch der Gewährleistung macht es zumindestens in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf für den Käufer sehr einfach, eine Mängelbeseitigung einzufordern, denn in den ersten sechs Monaten muss nicht der Käufer nachweisen, dass das Produkt einen Mangel hat, sondern umgekehrt muss der Verkäufer nachweisen, dass das Produkt keinen Mangel hat (sogenannte Beweislastumkehr).
Die gesetzliche Gewährleistung bietet noch weitere umgfangreiche Vorteile für den Verbraucher.
So heißt es unter https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherf%C3%BCllung:
"Anspruchsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches ergeben sich aus § 437 Nr. 1 sowie § 439 Absatz 1 BGB. Zunächst müssen Verkäufer und Käufer einen wirksamen Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB geschlossen haben. Der Verkäufer muss seine aus diesem Vertrag resultierende Pflicht, eine mangelfreie Sache zu liefern, durch die Lieferung einer mangelhaften Sache verletzt haben. In Betracht dafür kommen Sach- und Rechtsmängel. Schließlich dürfen keine gesetzlichen Ausschlussgründe und kein wirksamer vertraglicher Gewährleistungsausschluss vorliegen.
Anspruchsinhalt
Der Käufer kann bei der Nacherfüllung zwischen einer Nachbesserung und einer Nachlieferung wählen. Bei einer Nachbesserung beseitigt der Verkäufer den Mangel an der bereits gelieferten Sache. Bei der Nachlieferung übergibt der Verkäufer dem Käufer eine neue Sache.[2] Der Käufer ist an seine Wahl nicht gebunden, solange der Verkäufer noch nicht nacherfüllt hat und die Wahl nicht treuwidrig ist.[3][4]"
Die Gewährleistung darf insgesamt die Dauer von zwei Jahren nicht unterschreiten und ist gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, weil logischerweise man nur mit dem Verkäufer ein Vertragsverhältnis hat.
Die Gewährleistung hat die Funktion eines Mindeststandards für Verbraucher und geht im Regelfall weit über das hinaus, was man weltweit in Form von freiwilligen Garantien eines Herstellers angeboten bekommt.
Die Mindesdauer der gesetzlichen Gewährleistungen darf zwei Jahre nicht unterschreiten und ist auch der Hauptgrund, warum Panasonic in der EU eine zweijährige Garantie anbietet. Weltweit gibt Panasonic (und andere Hersteller) nur ein Jahr Garantie, mal abgesehen von irgendwelchen Marketingmaßnahmen und Optionen gegen Aufpreis.
Klartext: Du hast sechs Monate Zeit, bei einem Fehler ohne wenn und aber eine neue Kamera zu verlangen. Erst nach sechs Monaten, musst Du eventuell den Fehler nachweisen (was in Deinem Fall nicht schwierig sein dürfte) und dich gegebenenfalls auf Reparaturen einlassen.
Nach zwei Jahren endet die Gewährleistung (und auch die Garantie), dann hilft bestenfalls noch die Kulanz von Panasonic.
Beste Grüße, Wolfgang
G70, G81
Nikon, Canon sprach die Tante, als sie Lumix noch nicht kannte.
http://ansichtssachen.bruchhagen.de
Unser Skulpturen-Flickr: https://www.flickr.com/photos/christa-u ... ang/albums
Nikon, Canon sprach die Tante, als sie Lumix noch nicht kannte.
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Re: Umtausch /
Irrtum meinerseits.
Recht hast du, Wolfgang.
Recht hast du, Wolfgang.
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Einsteiger
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Re: Umtausch /
Vielen Dank, für die Antworten. Also habe ich 6 Monate Zeit. Da bin ich ja beruhigt.
@Muh, Huh, deinen Namen find ich auch seltsam bzw. lustig
Habe mich hier damals Einsteiger genannt. Da ich noch keine Panasonic Kamera gehabt habe.
Also ich habe keine Qualitäsmängel im Bild, aber denoch finde ich die Punkte (sehen wie leichte Glasbrüche aus) unterhalb des Sensors seltsam. Zudem ist der Sensor verschmutz. Das erkenne ich deutlich bei alles was höher als blende 8 ist.
@Muh, Huh, deinen Namen find ich auch seltsam bzw. lustig
Habe mich hier damals Einsteiger genannt. Da ich noch keine Panasonic Kamera gehabt habe.
Also ich habe keine Qualitäsmängel im Bild, aber denoch finde ich die Punkte (sehen wie leichte Glasbrüche aus) unterhalb des Sensors seltsam. Zudem ist der Sensor verschmutz. Das erkenne ich deutlich bei alles was höher als blende 8 ist.
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Re: Umtausch /
Weil HUH recht merkwürdig ist,steht im Text auch " Ulrich " drunter.
Re: Umtausch /
Allerdings gibt es genügend Händler die sich einen Dreck um die Gewährleistung scheren. Mediamarkt ist da so ein Kandidat. Die behandeln alles wie einen normalen Garantiefall.
Gruß Frithjof
________________________
DMC-FZ200 ***** Manfrotto 7321YB ****** JYC SR-P1
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- Wolfgang B.
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Re: Umtausch /
Hallo Ulrich: Nix für ungut. Kann jedem passieren.
Hallo Einsteiger (hier könnte Dein Name stehen): Wenn Dein Sensor einen Werksfehler hat, solltest Du unverzüglich handeln.
Hallo Foxi: Die sind doch nicht blöd
Beste Grüße, Wolfgang
Hallo Einsteiger (hier könnte Dein Name stehen): Wenn Dein Sensor einen Werksfehler hat, solltest Du unverzüglich handeln.
Hallo Foxi: Die sind doch nicht blöd
Beste Grüße, Wolfgang
G70, G81
Nikon, Canon sprach die Tante, als sie Lumix noch nicht kannte.
http://ansichtssachen.bruchhagen.de
Unser Skulpturen-Flickr: https://www.flickr.com/photos/christa-u ... ang/albums
Nikon, Canon sprach die Tante, als sie Lumix noch nicht kannte.
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Re: Umtausch /
Schließlich ist es dem Händler überlassen wie er seine Leistung erbringt.Foxi hat geschrieben:...... Mediamarkt ist da so ein Kandidat. Die behandeln alles wie einen normalen Garantiefall.
Im übrigen würde es mich interessieren wo es steht, daß ein Händler bei einer Reklamation ein Neu-Gerät herausrücken muß. In der Regel steht in den AGB, daß er bis zu 3 Reparaturversuche unternehmen darf. Auch im BGB ist das so geregelt.
Obwohl ich meine FZ1000 auch beim MM gekauft habe bevorzuge ich es, während der Garantiezeit meine FZ1000 vom Panasonic-Abholservice bei mir zu Hause abholen zu lassen und zum Panasonic-Service-Center bringen zu lassen. Da kann man doch auf die Gewährleistung verzichten. Wäre ohnehin mit einer Fahrt von 30 km verbunden, wofür auch Kosten entstünden.
FZ50, FZ150, G1, MFT/Minolta-Adapter, FZ1000, FZ 2000, Minolta Close-Up Lens No. 0, 55 mm, Canon Close-up Lens 500D, 52 mm
- Wolfgang B.
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Re: Umtausch /
Greenhorn hat geschrieben:
Greenhorn hat geschrieben:
im Übrigen: Was in den AGB des Händlers Deines Vertrauens steht, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, ob die AGB des Händlers Deines Vertrauens in dieser Form rechtlich zulässig sind. - Schon gar nicht weiß ich, wie viele hundert AGB Du denn schon gelesen hast, dass Du die Aussage wagst, dass "in den meisten" AGB etwas anderes steht.
Ich bin doch nicht blöd, Ick koof woanders.
Beste Grüße, Wolfgang
Das ist in diesem Zusammenhang Quatsch. (siehe oben § 439 BGB Nr.1) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, wenn ihm dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. (siehe oben § 439 BGB Nr. 3) (Beispiel: Dein neuer kühlschrank ist gerade angeliefert worden, leider wackelt die Tür, weil irgendwo ein Schräubchen fehlt. Der Verkäufer bietet Nachbesserung an, Du beharrst aber darauf, einen anderen Kühlschrank zu bekommen. KLarer Fall, hier würden dem Verkäufer unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen und Du musst dulden, dass die fehlende Schraube eingesetzt wird)Schließlich ist es dem Händler überlassen wie er seine Leistung erbringt.
Greenhorn hat geschrieben:
Sag mal, liest Du schon oder schreibst Du nur? Ich habe doch oben geschrieben, wo das steht.Im übrigen würde es mich interessieren wo es steht, daß ein Händler bei einer Reklamation ein Neu-Gerät herausrücken muß. In der Regel steht in den AGB, daß er bis zu 3 Reparaturversuche unternehmen darf. Auch im BGB ist das so geregelt.
im Übrigen: Was in den AGB des Händlers Deines Vertrauens steht, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, ob die AGB des Händlers Deines Vertrauens in dieser Form rechtlich zulässig sind. - Schon gar nicht weiß ich, wie viele hundert AGB Du denn schon gelesen hast, dass Du die Aussage wagst, dass "in den meisten" AGB etwas anderes steht.
Ich bin doch nicht blöd, Ick koof woanders.
Beste Grüße, Wolfgang
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Re: Umtausch /
@Wolfgang B.
Wenn Du glaubst recht zu haben gibt dir das noch lange kein Recht ausfällig zu werden. Dein Verhalten läßt tief blicken. Auf solche Forianer wie Dich kann ich gerne verzichten.
Ich setze dich deshalb auf meine Ignor-Liste.
Wenn Du glaubst recht zu haben gibt dir das noch lange kein Recht ausfällig zu werden. Dein Verhalten läßt tief blicken. Auf solche Forianer wie Dich kann ich gerne verzichten.
Ich setze dich deshalb auf meine Ignor-Liste.
FZ50, FZ150, G1, MFT/Minolta-Adapter, FZ1000, FZ 2000, Minolta Close-Up Lens No. 0, 55 mm, Canon Close-up Lens 500D, 52 mm