Was darf ich fotografieren?
Re: Was darf ich fotografieren?
Mein Bezug ging auf die Eingangsfrage von Dieter.
Bücher zu Recht Fotografie kann man sich immer zulegen, es hilft
Link Link Link - Auswahl.
Nebenher- eine RA für Medienrecht schreibt in kurzem Abriß zum Thema.
Nachvollziehbar, daß man ausweicht und auf Motiv/e verzichtet, andererseits helfen einige grundsätzliche Dinge; im Zweifel hatte ich nie Probleme Visitenkarte zu hinterlassen und freundlich eine Aufforderung zu hinterlassen, mich via RA anzuschreiben, damit ich im Umkehrschluß selbst klagen kann (Nötigung, das war bisweilen nah dran). Der Einzelfall entscheidet und in der Regel erkläre ich es Dritten gern, was überwiegend zu einem einvernehmlichen Auseinandergehen führte. Der Ton macht die Musik.
Bücher zu Recht Fotografie kann man sich immer zulegen, es hilft
Link Link Link - Auswahl.
Nebenher- eine RA für Medienrecht schreibt in kurzem Abriß zum Thema.
Nachvollziehbar, daß man ausweicht und auf Motiv/e verzichtet, andererseits helfen einige grundsätzliche Dinge; im Zweifel hatte ich nie Probleme Visitenkarte zu hinterlassen und freundlich eine Aufforderung zu hinterlassen, mich via RA anzuschreiben, damit ich im Umkehrschluß selbst klagen kann (Nötigung, das war bisweilen nah dran). Der Einzelfall entscheidet und in der Regel erkläre ich es Dritten gern, was überwiegend zu einem einvernehmlichen Auseinandergehen führte. Der Ton macht die Musik.
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l
Mehr Lametta ist da nicht Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!
Mehr Lametta ist da nicht Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!
- Gamma-Ray
- Moderator
- Beiträge: 6328
- Registriert: Mittwoch 6. März 2019, 17:16
- Wohnort: Kempen
- Kontaktdaten:
Re: Was darf ich fotografieren?
Grundsätzlich sollte man die Hinweise und Rechte anderer beachten.
Ich stelle mir gerade vor, da steht jemand bei uns auf dem Bürgersteig und fotografiert unser Haus von allen Seiten ohne zu fragen.
Wie hier schon andere geschrieben haben, man muss es nicht mit Gewalt versuchen.
Wenn ich einen ganz bestimmten Grund habe, weil es mir gerade wichtig ist, dann könnte ich es auch so einem Ladenbesitzer erklären.
Nur wenn der es absolut nicht haben möchte, dann respektiere ich das auch.
Es gibt zudem ja auch niemanden das Recht, sich einfach über das Recht der anderen hinweg zu setzen, nur weil derjenige es gerade so will.
Ich stelle mir gerade vor, da steht jemand bei uns auf dem Bürgersteig und fotografiert unser Haus von allen Seiten ohne zu fragen.
Wie hier schon andere geschrieben haben, man muss es nicht mit Gewalt versuchen.
Wenn ich einen ganz bestimmten Grund habe, weil es mir gerade wichtig ist, dann könnte ich es auch so einem Ladenbesitzer erklären.
Nur wenn der es absolut nicht haben möchte, dann respektiere ich das auch.
Es gibt zudem ja auch niemanden das Recht, sich einfach über das Recht der anderen hinweg zu setzen, nur weil derjenige es gerade so will.
Beste Grüße von Roland
Es ist alles gesagt, nur noch nicht von allen.
Die schnelle Selbsthilfe
G9; GX80; G81+diverse Objektive
Meine Website: https://www.silent-genius.com / Mein Flickr
===Wegweiser für das Lumix-Forum===
Es ist alles gesagt, nur noch nicht von allen.
Die schnelle Selbsthilfe
G9; GX80; G81+diverse Objektive
Meine Website: https://www.silent-genius.com / Mein Flickr
===Wegweiser für das Lumix-Forum===
Re: Was darf ich fotografieren?
Ich stimme zu, daß man sich überlegen sollte ob das Gesehene eine Auseinandersetzung wert ist.
Das Problem bin nicht ich (auch mit dem Teilwissen, das ist immer eine Sache es kurz und bündig nahezubringen wenn sich Jemand in eigenem Saft verrennt...) sondern Gegenüber, die die wirkliche rechtliche Situation nicht kennen und kreativ auslegen.
Das habe ich bis hin zu angedrohter Gewalt und Versuch die Kamera zu entwenden erlebt, das ist kein Kavaliersdelikt und wer mit solcher Verve unwidersprochen aus dem Fenster lehnt versucht es weiterhin... Wie gesagt, da kann ich auch hartnäckig werden, es ist aber das Ende einer unangestrebten situativen Entwicklung.
Demgegenüber stehen viele Erlebnisse mit anderen Leuten, die nach kurzem Gespräch mir weiterhin viel Spaß wünschten. Diese Erwachsenheit kommt uns trotz Schule, Bildung, Trining im Alltag .... allmählich abhanden.
Das Problem bin nicht ich (auch mit dem Teilwissen, das ist immer eine Sache es kurz und bündig nahezubringen wenn sich Jemand in eigenem Saft verrennt...) sondern Gegenüber, die die wirkliche rechtliche Situation nicht kennen und kreativ auslegen.
Das habe ich bis hin zu angedrohter Gewalt und Versuch die Kamera zu entwenden erlebt, das ist kein Kavaliersdelikt und wer mit solcher Verve unwidersprochen aus dem Fenster lehnt versucht es weiterhin... Wie gesagt, da kann ich auch hartnäckig werden, es ist aber das Ende einer unangestrebten situativen Entwicklung.
Demgegenüber stehen viele Erlebnisse mit anderen Leuten, die nach kurzem Gespräch mir weiterhin viel Spaß wünschten. Diese Erwachsenheit kommt uns trotz Schule, Bildung, Trining im Alltag .... allmählich abhanden.
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l
Mehr Lametta ist da nicht Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!
Mehr Lametta ist da nicht Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!
Re: Was darf ich fotografieren?
Ich kenne das von Weihnachtsmärkten ... die Kreativen dort wollen einfach nicht, dass man ihre Ideen klaut (bzw. z.B. die Holz-Dekoartikel zuhause nachhandwerkert). Kann ich einerseits verstehen, andererseits gibts auch Leute mit fotografischem Gedächtnis ... dürfen die dann nichts anschauen ???Horka hat geschrieben: ↑Samstag 28. Januar 2023, 21:54In Brügge habe ich ein Schild im (Wohnzimmner-) Fenster gesehen (in Deutsch): Bitte nicht hereinsehen, wir sind kein Museum. Das geht in die gleiche Richtung.
Wenn ich eine Straße fotografiere und das Schaufenster ist erkennbar mit drauf, interessiert mich ein Verbotsschild nicht. Aber speziell die Auslagen fotografiere ich nicht und beachte den Wunsch oder eben das Verbot.
Horst
Ich seh das so: wenn ich ein "normales" Straßenfoto z.B. von der Beleitung oder der schönen Szene mache und mich da nicht direkt davorstelle und reinfotografiere, dann sollte das passen. Und manchmal passieren halt auch fotografische "Unfälle", dass mal der Fokuspunkt verrutscht und das Model unscharf und dafür das Schaufenster scharf ist. Dann muss man halt zuhause, beim Überprüfen der Bilder, löschen
Was meiner Meinung gar nicht geht, ist wirlich das direkte reinfotografieren in fremde Grundsücke oder Häuser ... egal ob juristisch ok oder nicht.
Re: Was darf ich fotografieren?
Interessant , du beschreibst meinen Beruf (zumindest einen kleinen Teil davon) . Habe aber nur ganz ganz selten mal überhaupt den Fall, dass jemand was sagt. Und dann helfen klärende Worte.
Im Ausgangs-Thema ging es um jemanden, der vorab darauf hinweist, dass sein Eigentum nicht fotografiert werden soll. Dann sehe ich kein Problem, sowas zu respektiren. Und wenn ich dann doch aus irgend welchen Gründen ein Foto machen wollte, dann würd ich reingehen und um eine Ausnahme-Genehmigung bitten.
Freundlichkeit hilft...
lg Peter
Re: Was darf ich fotografieren?
So ein Schild habe ich auch hin und wieder gesehen, häufig halt in Läden die Kunst bzw. Kunstgegenstände verkaufen.
Hier will man wohl eine Art "Copyright" durchsetzen.
Aber wenn der Kollege das nicht will fotografiere ich halt nicht direkt in sein Fenster rein, spart ggf. einiges an Stress, Ärger und Diskussione.
Und wenn man ein solches Fenster dann doch mit im Motiv haben will, geht man halt weiter weg und hat es als Teil im Bild, aber nicht mehr als Hauptmotiv. Da sollte dann passen.
Re: Was darf ich fotografieren?
Ich danke Euch allen für die Diskussion, Anregungen und Denkrichtungen.
Es war informativ und hat Spaß gemacht.
Es war informativ und hat Spaß gemacht.
und tschüss - Dieter
Es gibt zwei Wörter, die Dir im Leben alle Türen öffnen: "drücken" und "ziehen"
Mein Flickr
Landscapes, buildings, waters
Panasonic LUMIX FZ 1000 | FZ 200 |
Es gibt zwei Wörter, die Dir im Leben alle Türen öffnen: "drücken" und "ziehen"
Mein Flickr
Landscapes, buildings, waters
Panasonic LUMIX FZ 1000 | FZ 200 |
- Slayer
- Moderator
- Beiträge: 4670
- Registriert: Donnerstag 29. September 2011, 10:42
- Wohnort: Münster
- Kontaktdaten:
Re: Was darf ich fotografieren?
Eine Rechtsverbindliche Antwort haben wir allerdings noch nicht.
Ich denke mal, dass es sich in etwa verhält wie mit dem Eifelturm (abends, beleuchtet) oder der Reichstagskuppel. Man darf sie Fotografieren, aber nur für private Zwecke. Ich glaube nicht, dass es rechtlich verboten ist ein Schaufenster im öffentlichen Raum für die heimische Bildersammlung zu fotografieren. Sobald ich es veröffentliche ist das natürlich etwas anderes. Google muss im Streetview ja auch alle Häuser verpixeln, die das beantragen. Auch wenn ich mich auf Privatgelände befinde, wie in einem Kaufhaus, darf ich selbstverständlich nicht fotografieren, wenn der Eigentümer das nicht möchte. Das gilt ebenso für Museen oder Zoos. Aber da ist es ja meistens direkt ausgeschildert.
Mein persönliches, ebenso rechtsunsicheres Fazit: Das Fotografieren eines Schaufensters kann (für private Zwecke) nicht verboten werden, aber wenn der Eigentümer das nicht möchte, dann macht man das auch nicht.
Ich denke mal, dass es sich in etwa verhält wie mit dem Eifelturm (abends, beleuchtet) oder der Reichstagskuppel. Man darf sie Fotografieren, aber nur für private Zwecke. Ich glaube nicht, dass es rechtlich verboten ist ein Schaufenster im öffentlichen Raum für die heimische Bildersammlung zu fotografieren. Sobald ich es veröffentliche ist das natürlich etwas anderes. Google muss im Streetview ja auch alle Häuser verpixeln, die das beantragen. Auch wenn ich mich auf Privatgelände befinde, wie in einem Kaufhaus, darf ich selbstverständlich nicht fotografieren, wenn der Eigentümer das nicht möchte. Das gilt ebenso für Museen oder Zoos. Aber da ist es ja meistens direkt ausgeschildert.
Mein persönliches, ebenso rechtsunsicheres Fazit: Das Fotografieren eines Schaufensters kann (für private Zwecke) nicht verboten werden, aber wenn der Eigentümer das nicht möchte, dann macht man das auch nicht.
Re: Was darf ich fotografieren?
Das gilt jetzt auch schon für Landschaften z.B. für die Nationalparks in USA....https://www.nps.gov/inde/planyourvisit/ ... graphy.htm
-
- Beiträge: 458
- Registriert: Freitag 27. Mai 2022, 12:32
Re: Was darf ich fotografieren?
deine Denkweise kann ich voll unterstützen!Slayer hat geschrieben: ↑Montag 30. Januar 2023, 09:44Eine Rechtsverbindliche Antwort haben wir allerdings noch nicht.
Ich denke mal, dass es sich in etwa verhält wie mit dem Eifelturm (abends, beleuchtet) oder der Reichstagskuppel. Man darf sie Fotografieren, aber nur für private Zwecke. Ich glaube nicht, dass es rechtlich verboten ist ein Schaufenster im öffentlichen Raum für die heimische Bildersammlung zu fotografieren. Sobald ich es veröffentliche ist das natürlich etwas anderes. Google muss im Streetview ja auch alle Häuser verpixeln, die das beantragen. Auch wenn ich mich auf Privatgelände befinde, wie in einem Kaufhaus, darf ich selbstverständlich nicht fotografieren, wenn der Eigentümer das nicht möchte. Das gilt ebenso für Museen oder Zoos. Aber da ist es ja meistens direkt ausgeschildert.
Mein persönliches, ebenso rechtsunsicheres Fazit: Das Fotografieren eines Schaufensters kann (für private Zwecke) nicht verboten werden, aber wenn der Eigentümer das nicht möchte, dann macht man das auch nicht.
Gruß Martin, der das nicht anders kennt.
Lumix G 81, Fuji S 1, Nikon P 900,Olympus EM 10 II.
BS Linuxmint-21.1 cinnamon 64bit, Firefox
https://www.flickr.com/photos/196671190@N03/
BS Linuxmint-21.1 cinnamon 64bit, Firefox
https://www.flickr.com/photos/196671190@N03/
Re: Was darf ich fotografieren?
Im Text steht aber, dass kommerzielle Fotografie der normalen Landschaft (kein Video, keine Models/Props die nicht normalerweise vorkommen, kein Aufpassservice) normalerweise erlaubt ist...cani#68 hat geschrieben: ↑Montag 30. Januar 2023, 19:33Das gilt jetzt auch schon für Landschaften z.B. für die Nationalparks in USA....https://www.nps.gov/inde/planyourvisit/ ... graphy.htm
Ich finde interessant, wie unterschiedlich das in verschiedenen Ländern gehandhabt wird: In Frankreich reagieren viele Kunsthandwerker geradezu hysterisch auf Fotografierversuche (ich nicht, ich gehe davon aus, wer meine Sachen nach Fotos nacharbeiten kann, hat es verdient sie zu haben, und wenn er versucht, damit Geld zu verdienen, wird er merken, dass es nicht geht), in England bei der Jahresausstellung der Weavers, Spinners and Dyers Guild war fotografieren erlaubt und meine vorherige Frage diesbezüglich in der Vereins-Mailinglist traf auf Erstaunen - da galt es als ganz normal, dass die Leute, die hinfahren, ihren Freundinnen zu Hause Fotos mitbringen.