GX80: Montagsmodell erwischt

Hier gibt`s Infos und Diskussionen rund um die Micro-Four-Thirds-Modelle der Lumix G-, GH-, GF- und GX-Reihe.
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dooley242
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Re: „DOA“ & Happy End - GX80: Montagsmodell erwischt

Beitrag von dooley242 » Donnerstag 9. Juni 2016, 09:22

Greenhorn hat geschrieben:
UEM hat geschrieben:
Ihr Kommentar: Mit etwas Glück akzeptiert der Importeur diesen Schaden noch als „DOA“ (?!?), was "Dead On Arrival“ bedeutet. Dies wird nur wenige Tage nach Auslieferung so evtl. akzeptiert und - nochmals „Schwein gehabt“ - ich war grad noch knapp innerhalb der Deadline
.....
Das interessiert außer der Verkäuferin doch kein Schwein. Neu ist neu und Garantie ist Garantie!
Willst Du Dir Deinen Satz nicht nochmal durch den Kopf gehen lassen. In diesem Zusammenhang ist er nämlich falsch.
Gruss

Thomas
_______
GX-1; 1,7/20;14-140 II; LVF-2 Sucher;OM-D EM-1; 2,8/60; 1,8/45; 75-300 II, 4/300

UEM
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Re: GX80: Montagsmodell erwischt

Beitrag von UEM » Donnerstag 9. Juni 2016, 09:30

So nebensächlich ist's mir dann doch nicht, ob ich auf eine Reparatur warten muss, oder wieder ein Fabrik-neues Gerät habe...

https://de.wikipedia.org/wiki/Dead-On-Arrival-Garantie" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;
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Dead-On-Arrival-Garantie
Als Dead-On-Arrival-Garantie (DOA) (hier auch im Sinne von defective on arrival, engl. für defekt bei Ankunft) bezeichnet man im Elektronikhandel einen besonderen Service, den einige Hersteller ihren Kunden im Rahmen ihrer Garantie bieten. Ist ein Gerät bei der Ankunft defekt („dead on arrival“), bieten diese Hersteller an, dass sich der Käufer durch Neubestellung kurzfristig einen Ersatz für das Gerät beschaffen kann und das defekte Gerät entsprechend gutgeschrieben wird.

Durch den schnellen Erhalt eines neuen Gerätes im Austausch gegen das alte entfällt die Wartezeit bis zur Reparatur des defekten Produkts. Damit soll den Erwartungen des Kunden entsprochen werden, dass ein bereits von Anfang an defektes Gerät schnell und unbürokratisch ersetzt wird.

Wenn kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, hat der Käufer nach deutschem Kaufrecht im DOA-Fall einen gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung und damit auf den Austausch der defekten Ware. Unabhängig davon wird eine DOA-Regelung vielfach vom Hersteller der Ware angeboten.

Zu beachten sind hierbei die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung.

=====

Gruss

Urs
PS: wir Schweizer haben eher nicht automatisch Anspruch auf diese DOA Garantie - Deutsche Kunden sind generell besser geschützt

stonefield
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Re: GX80: Montagsmodell erwischt

Beitrag von stonefield » Donnerstag 16. Juni 2016, 17:10

UEM hat geschrieben:Kriegst Du kein Ersatzgerät ?
Das werde ich jetzt sehen. Mein Händler hat kein Ersatzgerät vorrätig und von daher habe ich es vom Service abholen lassen. Um den Fehler zu verdeutlichen habe ich ein Beispielbild ausgedruckt und beigelegt, weil die 90 Zeichen arg knapp sind für eine Fehlerbeschreibung. Am Montag habe ich es angemeldet und Dienstag kam dann der Paketbote. BIs jetzt kam noch keine Eingangsbestätigung, aber ich habe da auch keine Erfahrung, ob das beim Panasonic Service gemacht wird oder nicht.

Ob ich jetzt ein Ersatzgerät bekomme oder mein Gerät repariert wird, ist mir im Grund egal. Ich warte jetzt einfach ab und lasse die Dinge auf mich zukommen.
blaue_elise hat geschrieben:sagt mal.....wenn der Herd nicht richtig geht, lasst ihr ihn dann auch stehen und schaltet ihn ab und zu mal an? Und googelt dann durch Herdforen? Nein? Dann kann ich es wirklich nicht nachvollziehen, warum bei einer 600 Euro Kamera nicht umgehend reklamiert, sondern erstmal schaut - Leute, ihr habt ne Garantie und Gewährleistung. Man muss das aber auch geltend machen. Und das geht nicht in einem Forum oder durch Meckern. ...just my 2 cents
Habe ich ja auch gemacht bzw. bin dabei. Allerdings habe ich auch schon den Fall gehabt, dass ich mir das ganze Prozedere mit Umstausch/Garantie/Service sparen konnte, weil ein Firmware Upgrade den Fehler behoben hat. Wenn die Lösung so einfach ist, dann kann ich das auch selbst machen. Von daher finde ich es nach wie vor legitim, bei Fehlern auch mal im Internet zu schauen.

dator
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Re: GX80: Montagsmodell erwischt

Beitrag von dator » Donnerstag 23. Juni 2016, 15:32

Vorteil beim Online Kauf: Rückgaberecht, sogar wenn kein Grund vorliegt. Kommt defektes Teil an, wieder einpacken und "return to sender". Also kein Rumfackeln an irgendwelchen Ladentheken, keine Rep.-Versuche oder Diskussionen bzw. Hinhaltungen.

Der Fachhandel hat schon auch sein gutes, aber wenn man genau weiß was man will tuts auch der Online Bezug.

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Berniyh
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Re: GX80: Montagsmodell erwischt

Beitrag von Berniyh » Donnerstag 23. Juni 2016, 15:40

dator hat geschrieben:Vorteil beim Online Kauf: Rückgaberecht, sogar wenn kein Grund vorliegt. Kommt defektes Teil an, wieder einpacken und "return to sender". Also kein Rumfackeln an irgendwelchen Ladentheken, keine Rep.-Versuche oder Diskussionen bzw. Hinhaltungen.

Der Fachhandel hat schon auch sein gutes, aber wenn man genau weiß was man will tuts auch der Online Bezug.

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Schön, und möglicherweise wird es dann (als neuwertig oder wie auch immer) an den nächsten versendet, der sich damit rumärgern kann.

Aber Hauptsache man selbst hat keinen Ärger …
Kameras: G9, GM5
Objektive: 12-32mm/3.5-5.6, 12-60mm/2.8-4.0, 100-400mm/4.0-6.3, 15mm/1.7, 42.5mm/1.7, Kowa 8.5mm/2.8, Samyang 7.5mm/3.5 Fisheye, Voigtländer 25mm/0.95
Software: Darktable, (selten) GIMP

dator
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Re: GX80: Montagsmodell erwischt

Beitrag von dator » Donnerstag 23. Juni 2016, 23:09

Ich hatte nicht behauptet den Fehler verschweigen zu wollen!
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