Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Also ich gehe soweit mit luminix, daß der TO hier mit der expliziten Angabe der Auslösungen einen verkaufstaktischen Fehler gemacht hat. Das hätte er mal eher unterlassen sollen. (Ich werd's mir jedenfalls merken, falls ich mal was hier oder anderswo zum Kauf anbiete.)
Was ich nicht glauben mag, ist die Aussage, daß die wohl durch einen Tippfehler versehentlich falsch gemachte Angabe einen offensichtlichen Mangel darstellt. Bei vielen Handelshäusern, die Prospekte in Papierform und auch online veröffentlichen, werden sich Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Ich gehe mal davon aus, daß dies genau aus dem Grund passiert, daß Käufer nicht wegen eines Tippfehlers (wird ja heute alles am Rechner erstellt) einen Sachmangel anklagen.
Was richtig ist, ist die Aussage von luminix, daß Privatverkäufer keine Garantie ausschließen können. Das ist logisch, da eine Garantie eine freiwillige Leistung des Verkäufers ist. Wird sie nicht explizit angeboten, existiert sie einfach nicht.
Was ich definitiv für falsch erachte (nach langer Lektüre im BGB und im Rechtsportal von eBay - er hat ja diesen Textzusatz in den Angeboten der Privatverkäufer dort so negativ erwähnt) ist die Aussage, daß Privatverkäufer auch die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen können.
Gemäß diesem Text können sie das sehr wohl! Sie müssen es nur eindeutig im Text erwähnen! Leider hat der TO dies hier nicht getan.
Auch kniffelig scheint mir der Punkt des Widerrufs durch den Käufer. Als Privatverkäufer in einem Telemedium fällt der TO gemäß dieser Aussage nicht unter das Fernabsatzrecht und muss dem Käufer demnach auch kein Widerrufsrecht einräumen. Inwieweit sich das mit dem §437 BGB beißt, wäre einer Klärung wert.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, daß die vom Käufer geforderten 80€ Minderung m.M.n. wohl dem §441 BGB widersprechen. Mit dieser Unsumme outet sich diese Person als jemand, der den Verkäufer über den Tisch ziehen will. Die von Valentino errechnete Summe erscheint mir da eher als angemessen. Aber das ist eben meine Meinung.
Bin mal gespannt, wie sich das hier weiter entwickelt.
Was ich nicht glauben mag, ist die Aussage, daß die wohl durch einen Tippfehler versehentlich falsch gemachte Angabe einen offensichtlichen Mangel darstellt. Bei vielen Handelshäusern, die Prospekte in Papierform und auch online veröffentlichen, werden sich Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Ich gehe mal davon aus, daß dies genau aus dem Grund passiert, daß Käufer nicht wegen eines Tippfehlers (wird ja heute alles am Rechner erstellt) einen Sachmangel anklagen.
Was richtig ist, ist die Aussage von luminix, daß Privatverkäufer keine Garantie ausschließen können. Das ist logisch, da eine Garantie eine freiwillige Leistung des Verkäufers ist. Wird sie nicht explizit angeboten, existiert sie einfach nicht.
Was ich definitiv für falsch erachte (nach langer Lektüre im BGB und im Rechtsportal von eBay - er hat ja diesen Textzusatz in den Angeboten der Privatverkäufer dort so negativ erwähnt) ist die Aussage, daß Privatverkäufer auch die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen können.
Gemäß diesem Text können sie das sehr wohl! Sie müssen es nur eindeutig im Text erwähnen! Leider hat der TO dies hier nicht getan.
Auch kniffelig scheint mir der Punkt des Widerrufs durch den Käufer. Als Privatverkäufer in einem Telemedium fällt der TO gemäß dieser Aussage nicht unter das Fernabsatzrecht und muss dem Käufer demnach auch kein Widerrufsrecht einräumen. Inwieweit sich das mit dem §437 BGB beißt, wäre einer Klärung wert.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, daß die vom Käufer geforderten 80€ Minderung m.M.n. wohl dem §441 BGB widersprechen. Mit dieser Unsumme outet sich diese Person als jemand, der den Verkäufer über den Tisch ziehen will. Die von Valentino errechnete Summe erscheint mir da eher als angemessen. Aber das ist eben meine Meinung.
Bin mal gespannt, wie sich das hier weiter entwickelt.
Freundliche Grüße und immer gutes Licht!
OM-1/GH3/E-M1/TZ71/GH2/G3
H-F007014E/H-HS12035E/H-H020E/H-ES045E
17,5-F0,95/25-F0,95
45-F1,8/60-F2,8/75-F1,8/150-F2/300-F2,8
105-F2,8/135-F2,8/200-F4
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Jetzt wird es bunt, scheint mir.
1. Natürlich kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Das Ganze ist aber unerheblich, weil Rudolf das nicht getan hat.
2. Die Diskussion über die Form des kaufvertrages ist überflüssig, da es keine Formvorschriften gibt. Am Automaten drücken wir eine Taste, schmeißen Geld rein und die Ware kommt raus. Es muss also noch nicht mal was gesprochen werden ... Die Diskussion über Mahnbescheide ist überflüssig, weil diese nicht erlassen werden können, wenn die geforderte Leistung (Rückerstattung Kaufpreis) von einer Gegenleistung (Rückgabe der Kaufsache) abhängig ist. Allenfalls die Minderung kann im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Dagegen ist man aber nicht machtlos, sondern kann Widerspruch einlegen. Die spannende Frage ist dann, ob der Käufer für diesen Fall die Abgabe ans zuständige Gericht beantragt hat, nur dann kommt es nämlich auch zu einem Gerichtsverfahren. Wegen 80 € und damit einem Betrag, der viel zu hoch angesetzt ist?!
3. Nicht jede Angabe, die man über einen Kaufgegenstand macht, ist auch eine zugesicherte Eigenschaft bzw. eine Beschaffenheitsgarantie; in jedem Kaufvertrag ist eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes enthalten, das kann auch die Zahl von Auslösungen sein. Die vereinbarte Beschaffenheit ist der Maßstab dafür, ob der Kaufgegenstand mit einem Mangel behaftet ist. Bei einer Beschaffenheitsgarantie/zugesicherten Eigenschaft gibt es aber das zusätzliche Versprechen des Verkäufers, dass er verschuldensunabhängig für einen Fehler einstehen will. Ob das der Fall ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Das fällt hier schwer, weil die genauen Umstände nicht klar sind.
4. Wenn der Käufer nicht zurücktreten sondern mindern will, so ist der Minderwert zu ermitteln. Dazu ist hier schon einiges gesagt worden, was von luminix auch nicht in Frage gestellt wird bzw. werden kann. Die Berechnungsweise hat sich auf die gesetzliche Regelung in § 441 Abs. 3 BGB zu stützen. Dort heißt es: (3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
Hier wäre dann auch noch der Kaufpreis zu berücksichtigen, der verlangt wurde. Die Kamera ist ja deutlich unter den Neupreis verkauft worden, darin enthalten ist der Umstand, dass die Kamera nicht nur ausgepackt sondern auch genutzt wurde.
5. Es ist nicht egal, wie viele Nullen gefehlt haben. Ein Rücktritt scheidet aus, wenn es sich um eine unerhebliche Pflichtverletzung handelt ( § 323 Abs. 5 BGB). Mit dieser Regelung geht es im Grunde darum, dass die Sachmängelhaftung dem Käufer kein Reurecht eröffnen soll. Wenn der Sachmangel geringfügig ist, kann nicht zurückgetreten werden. Wenn die Rechnung zur Minderung stimmt, dann handelt es sich bei dem Mangel um eine Bagatelle (weniger als 1 Prozent des Kaufpreises) und ein Rücktrittsrecht scheidet aus. Damit ist der Käufer nicht rechtlos gestellt, er ist eben nur auf Minderung beschränkt.
1. Natürlich kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Das Ganze ist aber unerheblich, weil Rudolf das nicht getan hat.
2. Die Diskussion über die Form des kaufvertrages ist überflüssig, da es keine Formvorschriften gibt. Am Automaten drücken wir eine Taste, schmeißen Geld rein und die Ware kommt raus. Es muss also noch nicht mal was gesprochen werden ... Die Diskussion über Mahnbescheide ist überflüssig, weil diese nicht erlassen werden können, wenn die geforderte Leistung (Rückerstattung Kaufpreis) von einer Gegenleistung (Rückgabe der Kaufsache) abhängig ist. Allenfalls die Minderung kann im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Dagegen ist man aber nicht machtlos, sondern kann Widerspruch einlegen. Die spannende Frage ist dann, ob der Käufer für diesen Fall die Abgabe ans zuständige Gericht beantragt hat, nur dann kommt es nämlich auch zu einem Gerichtsverfahren. Wegen 80 € und damit einem Betrag, der viel zu hoch angesetzt ist?!
3. Nicht jede Angabe, die man über einen Kaufgegenstand macht, ist auch eine zugesicherte Eigenschaft bzw. eine Beschaffenheitsgarantie; in jedem Kaufvertrag ist eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes enthalten, das kann auch die Zahl von Auslösungen sein. Die vereinbarte Beschaffenheit ist der Maßstab dafür, ob der Kaufgegenstand mit einem Mangel behaftet ist. Bei einer Beschaffenheitsgarantie/zugesicherten Eigenschaft gibt es aber das zusätzliche Versprechen des Verkäufers, dass er verschuldensunabhängig für einen Fehler einstehen will. Ob das der Fall ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Das fällt hier schwer, weil die genauen Umstände nicht klar sind.
4. Wenn der Käufer nicht zurücktreten sondern mindern will, so ist der Minderwert zu ermitteln. Dazu ist hier schon einiges gesagt worden, was von luminix auch nicht in Frage gestellt wird bzw. werden kann. Die Berechnungsweise hat sich auf die gesetzliche Regelung in § 441 Abs. 3 BGB zu stützen. Dort heißt es: (3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
Hier wäre dann auch noch der Kaufpreis zu berücksichtigen, der verlangt wurde. Die Kamera ist ja deutlich unter den Neupreis verkauft worden, darin enthalten ist der Umstand, dass die Kamera nicht nur ausgepackt sondern auch genutzt wurde.
5. Es ist nicht egal, wie viele Nullen gefehlt haben. Ein Rücktritt scheidet aus, wenn es sich um eine unerhebliche Pflichtverletzung handelt ( § 323 Abs. 5 BGB). Mit dieser Regelung geht es im Grunde darum, dass die Sachmängelhaftung dem Käufer kein Reurecht eröffnen soll. Wenn der Sachmangel geringfügig ist, kann nicht zurückgetreten werden. Wenn die Rechnung zur Minderung stimmt, dann handelt es sich bei dem Mangel um eine Bagatelle (weniger als 1 Prozent des Kaufpreises) und ein Rücktrittsrecht scheidet aus. Damit ist der Käufer nicht rechtlos gestellt, er ist eben nur auf Minderung beschränkt.
Viele Grüße
Karoline
Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche. (Che Guevara)
http://www.Karoline-Haustein.de
E-M1 Mk II, PEN-F, E-M1, FZ 200, FZ 8, Canon A1, Canon Prima Super 115, Petri und ...
Karoline
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Hier wird ja viel diskutiert über Gewährleistung ja oder nein, Ausschluss möglich ja oder nein usw.
Vielleicht bringt es ein wenig Licht ins Dunkel, wenn wir eine Anwältin zu diesem Thema zu Wort kommen lassen:
Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?
Vielleicht bringt es ein wenig Licht ins Dunkel, wenn wir eine Anwältin zu diesem Thema zu Wort kommen lassen:
Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?
Möge das Licht mit Euch sein
HotCookie
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Scheint mir, Karoline ist Anwältin .^^
Was dür ein albernes Thema. Eine gekaufte neue Kamera im Laden hat meist schon weit über 100 Auslösungen.
Ich würde klagen lassen..
Frohe weihnachten.
Was dür ein albernes Thema. Eine gekaufte neue Kamera im Laden hat meist schon weit über 100 Auslösungen.
Ich würde klagen lassen..
Frohe weihnachten.
Lumix GM1, Oly OMD 5 II; pan 7-14mm, pan 12-32mm, pan 14mm, Voigtländer 17,5mm, pan 20mm, pan 25mm f 1,4, oly 45mm, pan 100-300mm, oly 300mm f4; Sirui T-025X mit C-10X, Manfrotto 190 CLB, Benro KB-2; PS CS6, LR6, Nik
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Denke, dass der Käufer tatsächlich das Recht auf Wandlung oder Minderung hat. Aber sicher keine 80 €. Ich würde es bei den angebotenen 10 € belassen und alternativ die Rücknahme anbieten (das schon ausgegebene Geld musst du dafür halt irgendwie wieder flüssig kriegen, Portokosten dürften auch zu deinen Lasten gehen, da du es mit deiner Falschangabe zu vertreten hast). Alles andere solltest du gelassen auf dich zukommen lassen. Ich halte das für ein Rauschen im Blätterwald. Der hätte sich über 80 € tierisch gefreut, aber ob er den unsicheren Rechtsweg dafür beschreiten würde, glaube ich nicht wirklich. Wenn er dir einen Mahnbescheid zukommen lässt, kannst du den einfach ohne Begründung ablehnen. Du musst (!) ihn auch ablehnen, weil sonst ein vollstreckbarer Titel draus wird.
Wenn er der Meinung ist, dass er auch für 690 € noch eine gute Kamera erworben hat, wird er sich letzten Endes damit zufrieden geben.
Mach dein Angebot auf Wandlung oder Minderung um 10 € schriftlich, falls noch nicht geschehen. Das erleichtert im schlimmsten Fall die Nachweisbarkeit deines Angebotes.
Kannst ihm auch noch §119 BGB um die Ohren hauen und den Verkauf wegen Irrtums anfechten. Dann hätte er nicht mal mehr die Möglichkeit, die Kamera zu behalten. Andererseits müsstest du das dann selber betreiben. Von daher würde ich das nur als kleinen Schuss vor den Bug raushauen.
Wenn er der Meinung ist, dass er auch für 690 € noch eine gute Kamera erworben hat, wird er sich letzten Endes damit zufrieden geben.
Mach dein Angebot auf Wandlung oder Minderung um 10 € schriftlich, falls noch nicht geschehen. Das erleichtert im schlimmsten Fall die Nachweisbarkeit deines Angebotes.
Kannst ihm auch noch §119 BGB um die Ohren hauen und den Verkauf wegen Irrtums anfechten. Dann hätte er nicht mal mehr die Möglichkeit, die Kamera zu behalten. Andererseits müsstest du das dann selber betreiben. Von daher würde ich das nur als kleinen Schuss vor den Bug raushauen.
Zuletzt geändert von Grillmeister am Freitag 23. Dezember 2016, 09:13, insgesamt 1-mal geändert.
Lumix G81, Pana Leica H-X015, Pana 12-60mm/3.5-5.6, Pana 45-150/4.0-5.6
-> x-mas on an airplane and other kiwi tales
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Mir fällt auf, dass man in Foto-Foren an "Juristereien" immer besonders viel Freude hat. Manchmal sogar noch mehr als an High-ISO-Diskussionen
Was *ich* machen würde, wenn *mir* das mit der Null passiert wäre:
Mich entschuldigen, Rücknahme der Ware und Erstattung der Portokosten anbieten.
Warum? Weil ich einen Fehler gemacht habe, den der Käufer durchaus als Täuschungsversuch interpretieren kann. Völlig egal, wie das juristisch aussieht und völlig egal, dass 500 Auslösungen für diese Kamera quasi "nichts" sind.
Ins Juristische käme ich dann erst, wenn er die Kamera beschädigt zurück schickt oder er mich auf Schadensersatz wegen "entgangener schöner Weihnachtsfotos" belangen wollte.
Was *ich* machen würde, wenn *mir* das mit der Null passiert wäre:
Mich entschuldigen, Rücknahme der Ware und Erstattung der Portokosten anbieten.
Warum? Weil ich einen Fehler gemacht habe, den der Käufer durchaus als Täuschungsversuch interpretieren kann. Völlig egal, wie das juristisch aussieht und völlig egal, dass 500 Auslösungen für diese Kamera quasi "nichts" sind.
Ins Juristische käme ich dann erst, wenn er die Kamera beschädigt zurück schickt oder er mich auf Schadensersatz wegen "entgangener schöner Weihnachtsfotos" belangen wollte.
GX80 mit 12-32mm, 1.7/20mm, Olympus 1.8/45mm, Raynox DCR-150
- Wolfgang B.
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Was diese ganzen Irrungen und Wirrungen, Fehler und Halbwahrheiten angeht, die die Hobby-Juristen in diesem Thread in ungeahnten Mengen produzieren, dann hat Karoline das soweit zurecht gerückt. Und damit sollte es dann auch so langsam gut sein.
Ansonsten sollte der Thread Opener das Problem schlicht und ergreifend aussitzen. Er hat dem Käufer 10 € Preisnachlass angeboten, das halte ich für kulant. Wenn der Käufer das ablehnt, soll er klagen.
Im das mal von der sportlichen Seite aus zu sehen: Ich wette, der Käufer klagt nicht, wer hält dagegen?
Frohe Weihnachten, Wolfgang
Ansonsten sollte der Thread Opener das Problem schlicht und ergreifend aussitzen. Er hat dem Käufer 10 € Preisnachlass angeboten, das halte ich für kulant. Wenn der Käufer das ablehnt, soll er klagen.
Im das mal von der sportlichen Seite aus zu sehen: Ich wette, der Käufer klagt nicht, wer hält dagegen?
Frohe Weihnachten, Wolfgang
G70, G81
Nikon, Canon sprach die Tante, als sie Lumix noch nicht kannte.
http://ansichtssachen.bruchhagen.de
Unser Skulpturen-Flickr: https://www.flickr.com/photos/christa-u ... ang/albums
Nikon, Canon sprach die Tante, als sie Lumix noch nicht kannte.
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Ich würde die 80 Taler überweisen und hätte meine Ruhe, kein Angst vor Rechtschutzversicherung u.ä.
Man muß bedenken daß in D die Richter unabhängig und nur sich selbst und nicht mal dem Gesetz verpflichtet sind.
Man muß bedenken daß in D die Richter unabhängig und nur sich selbst und nicht mal dem Gesetz verpflichtet sind.
"Ich hab hier bloß ein Amt und keine Meinung" Schiller.
Bernhard
Bernhard
Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Das Fachwissen aus den vielen Beiträgen hat mir geholfen ihn zum einlenken zu bewegen.
Er akzeptiert nun die 10 Euro und damit ist das Thema vom Tisch.
Ich werde mit Sicherheit solche Fehler in Zukunft vermeiden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Und euch allen ein frohes Fest, macht fleißig Fotos von den Dingen auf die es wirklich ankommt: Freude und Besinnlichkeit.
Er akzeptiert nun die 10 Euro und damit ist das Thema vom Tisch.
Ich werde mit Sicherheit solche Fehler in Zukunft vermeiden.
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- Guillaume
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Das freut mich, dass die Sache so glimpflich ausgegangen ist. Das sagt einer, der zweimal bei Ebay gewaltig über den Tisch gezogen worden ist.
liebe Grüße.
Peter
GX9 / G3 / GF3 /Olympus OM-D E-M5 III / Fujifilm X100V
LumixG 20mm / LumixG 12-32mm /LumixG 12-60mm / LEICA DG Summilux 9mm / Olympus 12-200mm / Olympus 60mm / Pergear 35mm + betagte Objektive
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Peter
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Ente gut alles gut!
Gruß Binärius aka Jens
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Na dann ist es ja alles gut und beide Seiten sind hoffentlich zufrieden mit der Lösung. Frohe Weihnachten.
Ich hatte bei EBAY mal ein Objektiv meiner SLR verkauft.
Der Käufer kam aus der Umgebung und holte das objektiv ab. Machte auf dem Balkon ein paar Probeaufnahmen und war zufrieden.
Ein paar Tage später schrieb er mir etwas von "Fehlfokus" und "Rückgabe" - aber da bin ich far nicht drauf eingegangen bzw. habe ich das abgelehnt, da er die Ware geprüft hatte.
Ich habe dann gesehen, dass er das Objektiv wieder bei EBAY verkauft hat und 20 Euro mehr bekam, als er bei mir bezahlt hat.
Ich hatte bei EBAY mal ein Objektiv meiner SLR verkauft.
Der Käufer kam aus der Umgebung und holte das objektiv ab. Machte auf dem Balkon ein paar Probeaufnahmen und war zufrieden.
Ein paar Tage später schrieb er mir etwas von "Fehlfokus" und "Rückgabe" - aber da bin ich far nicht drauf eingegangen bzw. habe ich das abgelehnt, da er die Ware geprüft hatte.
Ich habe dann gesehen, dass er das Objektiv wieder bei EBAY verkauft hat und 20 Euro mehr bekam, als er bei mir bezahlt hat.
bis bald,
Matthias
Matthias
- x-DIABLO-x
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- Registriert: Dienstag 4. September 2012, 13:13
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Wo in der Kamera läßt sich nachweisen wann die 500 Bilder ausgelöst wurden, meiner Meinung nach ist der Käufer in der Pflicht zu beweisen das die 500 Auslösungen vor dem Kauf gemacht wurden, es ist ja wahrscheinlich das der Käufer die Cam in der Zwischenzeit benutzt hat und weitere Auslösungen hinzu gefügt hat.
Gruß Sven
Lumix G70/ Lumix GX80/ G-Vario 14-42/ G Vario 45-150/ G Macro 30 mm/f 2,8/ Leica DG Summilux 15 mm/f1,7 / Carbon Stativ K&F Concept® Bearbeitung: Photoshop CC 2018/WACOM Intuos
Lumix G70/ Lumix GX80/ G-Vario 14-42/ G Vario 45-150/ G Macro 30 mm/f 2,8/ Leica DG Summilux 15 mm/f1,7 / Carbon Stativ K&F Concept® Bearbeitung: Photoshop CC 2018/WACOM Intuos
Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Die Technik
Die neueren Gs haben sowohl einen mechanischen als auch einen elektronischen Verschluss. Das kann vom Bediener voreingestellt werden. Der elektronische hat Vorteile wie z. B. Verschleißfreiheit. Es gibt aber Aufnahmesituationen die ihn ausschließen. Typischerweise wird der elektronische benutzt. Damit ist zu erwarten dass die Kamera aufgrund von Verschleiß keine Lebensdauerbegrenzung hat. Wenn jedes zehnte Foto mechanisch erstellt wird kommt man auf eine Million Auslösungen bis zum vorzeitigen Ableben. Ich könnte ca. 10 Millionen Fotos vor dem Ableben des Verschlusses machen.
Das Objektiv ist das sehr viel mechanischer. Es hat eine variable Brennweite, eine variable Blende, einen variablen Fokus und den Stabilisator, allesamt mechanisch. Dumm ist beim Objektiv dass alle diese Dinge auch arbeiten wenn nicht ausgelöst wird. Dazu braucht es nur einen Dreh am Ring oder ein halben Knopfdruck. Niemand weiss was das Objektiv durchgemacht hat weil das in keinem Zähler steht. Allerdings ist trotz aufwändiger Mechanik das Objektiv nahezu dauerhaltbar. Ich hab noch nie gehört dass aufgrund von Verschleiß ein Objektiv den Geist aufgegeben hat.
Daher halte ich die Annahme dass die Kamera durch 450 Auslassungen an Wert verloren hat einfach für absurd. Der Käufer hat eine gebrauchte gekauft, keine neue.
Juristisches
Der Käufer kann alle möglichen Forderungen stellen. Reagiert der Käufer nicht ist das folgenlos. Der Käufer kann sich aber auch auf einen Rechtsstreit einstellen. Dazu müsste er zunächst seine Forderungen schriftlich mit Erfüllungsbedingungen und Fristsetzung vortragen. Nach Ablauf der Frist ist eine der Voraussetzungen für anwaltliche Kostenübernahme durch den Verkäufer gegeben. Die andere Voraussetzung ist die dass der Käufer die Sache gewinnt. Bis dahin ist der Käufer als Auftraggeber auch der Kostenträger.
Er kann auch selber einen Mahnbescheid erwirken. Dazu muss er die Gerichtskosten vorstrecken und sich ein Formular "Mahnbescheid" kaufen. Den bekommt der Verkäufer durch das Gericht zugestellt. Legt er dagegen keinen Widerspruch ein wird er rechtskräftig. Dann muss er zahlen. Legt er dennoch formlos und unbegründet Widerspruch ein kann der Antragsteller/Käufer vor Gericht eine Klage einreichen. Damit er damit Erfolgsaussichten hat sollte sowas dann von einem Anwalt erledigt werden. Dazu muss er einen finden der für einen Hungerlohn, jaja, die Anwalts- und Gerichtskosten sind abhängig vom Streitwert, hier 2,97, 10 oder 80 Euro arbeitet. Mit Gewalt könnte man den Wert der Kamera als Streitwert einsetzen und auf Rückabwicklung klagen. Die Erfolgsaussichten hierfür tendieren aber gegen null. Auf den Kosten bleibt dann der Verlierer sitzen. Ansonsten passiert nichts. Der Mahnbescheid läuft dann ins Leere.
Ich glaube kaum dass der Käufer zu so einer Schlacht bereit ist bei der er nur verlieren kann.
Ich sehe gerade dass ich meinen Beitrag heute früh nicht abgesendet hatte und sich die Sache in der Zwischenzeit bereits erledigt hat. Dennoch möchte ich ihn meiner Mühe zuliebe hier einstellen. Der Käufer ist schlicht und ergreifend ein Arsch und knapp an der Armutsgrenze und das nicht nur im Geldbeutel. Diese Nachverhandlungen sind einfach nur doof und beeinträchtigen völlig unnötig die Laune der Mitmenschen. Frohe Weihnachten.
Die neueren Gs haben sowohl einen mechanischen als auch einen elektronischen Verschluss. Das kann vom Bediener voreingestellt werden. Der elektronische hat Vorteile wie z. B. Verschleißfreiheit. Es gibt aber Aufnahmesituationen die ihn ausschließen. Typischerweise wird der elektronische benutzt. Damit ist zu erwarten dass die Kamera aufgrund von Verschleiß keine Lebensdauerbegrenzung hat. Wenn jedes zehnte Foto mechanisch erstellt wird kommt man auf eine Million Auslösungen bis zum vorzeitigen Ableben. Ich könnte ca. 10 Millionen Fotos vor dem Ableben des Verschlusses machen.
Das Objektiv ist das sehr viel mechanischer. Es hat eine variable Brennweite, eine variable Blende, einen variablen Fokus und den Stabilisator, allesamt mechanisch. Dumm ist beim Objektiv dass alle diese Dinge auch arbeiten wenn nicht ausgelöst wird. Dazu braucht es nur einen Dreh am Ring oder ein halben Knopfdruck. Niemand weiss was das Objektiv durchgemacht hat weil das in keinem Zähler steht. Allerdings ist trotz aufwändiger Mechanik das Objektiv nahezu dauerhaltbar. Ich hab noch nie gehört dass aufgrund von Verschleiß ein Objektiv den Geist aufgegeben hat.
Daher halte ich die Annahme dass die Kamera durch 450 Auslassungen an Wert verloren hat einfach für absurd. Der Käufer hat eine gebrauchte gekauft, keine neue.
Juristisches
Der Käufer kann alle möglichen Forderungen stellen. Reagiert der Käufer nicht ist das folgenlos. Der Käufer kann sich aber auch auf einen Rechtsstreit einstellen. Dazu müsste er zunächst seine Forderungen schriftlich mit Erfüllungsbedingungen und Fristsetzung vortragen. Nach Ablauf der Frist ist eine der Voraussetzungen für anwaltliche Kostenübernahme durch den Verkäufer gegeben. Die andere Voraussetzung ist die dass der Käufer die Sache gewinnt. Bis dahin ist der Käufer als Auftraggeber auch der Kostenträger.
Er kann auch selber einen Mahnbescheid erwirken. Dazu muss er die Gerichtskosten vorstrecken und sich ein Formular "Mahnbescheid" kaufen. Den bekommt der Verkäufer durch das Gericht zugestellt. Legt er dagegen keinen Widerspruch ein wird er rechtskräftig. Dann muss er zahlen. Legt er dennoch formlos und unbegründet Widerspruch ein kann der Antragsteller/Käufer vor Gericht eine Klage einreichen. Damit er damit Erfolgsaussichten hat sollte sowas dann von einem Anwalt erledigt werden. Dazu muss er einen finden der für einen Hungerlohn, jaja, die Anwalts- und Gerichtskosten sind abhängig vom Streitwert, hier 2,97, 10 oder 80 Euro arbeitet. Mit Gewalt könnte man den Wert der Kamera als Streitwert einsetzen und auf Rückabwicklung klagen. Die Erfolgsaussichten hierfür tendieren aber gegen null. Auf den Kosten bleibt dann der Verlierer sitzen. Ansonsten passiert nichts. Der Mahnbescheid läuft dann ins Leere.
Ich glaube kaum dass der Käufer zu so einer Schlacht bereit ist bei der er nur verlieren kann.
Ich sehe gerade dass ich meinen Beitrag heute früh nicht abgesendet hatte und sich die Sache in der Zwischenzeit bereits erledigt hat. Dennoch möchte ich ihn meiner Mühe zuliebe hier einstellen. Der Käufer ist schlicht und ergreifend ein Arsch und knapp an der Armutsgrenze und das nicht nur im Geldbeutel. Diese Nachverhandlungen sind einfach nur doof und beeinträchtigen völlig unnötig die Laune der Mitmenschen. Frohe Weihnachten.
- Karoline
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder
Geht doch!Rudoolf hat geschrieben:Das Fachwissen aus den vielen Beiträgen hat mir geholfen ihn zum einlenken zu bewegen.
Er akzeptiert nun die 10 Euro und damit ist das Thema vom Tisch.
Ich werde mit Sicherheit solche Fehler in Zukunft vermeiden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Und euch allen ein frohes Fest, macht fleißig Fotos von den Dingen auf die es wirklich ankommt: Freude und Besinnlichkeit.
So, jetzt schnell noch etwas Weihnachtsstress, weil es überraschenderweise schon morgen losgeht!
Spätestens danach Euch allen ein schönes Weihnachtsfest mit Geschenken, die nicht umgetauscht werden müssen oder so
P.S.: Es ist hier alles ziemlich durcheinander. Wer hier in eigenen Angelegenheit liest, sollte das bedenken!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Viele Grüße
Karoline
Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche. (Che Guevara)
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