Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

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jessig1
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von jessig1 » Donnerstag 22. Dezember 2016, 20:15

Rudoolf hat geschrieben:Hallo Forum!
Ich habe vor einigen Tagen eine Kamera verkauft und angegeben dass mit der Kamera etwa 50 Fotos geschossen wurden.
Wenn der Käufer blöd kommt, dann komm doch du auch blöd. ;)

Schreib ihm einfach, daß du mit 50 geschossenen Bildern die Anzahl meinst, die du selbst gemacht hast.
Wo die anderen 450 herkommen weist du nicht. Die kann ja auch er schnell gemacht haben :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Gruß Jürgen

Alle wußten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat es einfach gemacht.

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Valentino

Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Valentino » Donnerstag 22. Dezember 2016, 20:18

mopswerk hat geschrieben:Wie soll'n das "anonym" gehen, Du hast ja einen festen Benutzernamen. Und deswegen einen neuen Usernamen anlegen?
Einen Thread logischerweise unter Deinem Useraccount eröffnen und schreiben: "Jemand" hat eine Kamera verkauft mitsamt der ganzen Geschichte. Das meinte ich mit anonym. Der Käufer liest das ja auch. Auf jeden Fall kann er dann die Reaktion der übrigen User sehen und wenn er Eier hat lässt er jegliche weiteren Versuche Geld aus dem Kauf abzuschöpfen oder er äußert sich sogar dazu.

Rudoolf
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Rudoolf » Donnerstag 22. Dezember 2016, 20:33

jessig1 hat geschrieben:
Rudoolf hat geschrieben:Hallo Forum!
Ich habe vor einigen Tagen eine Kamera verkauft und angegeben dass mit der Kamera etwa 50 Fotos geschossen wurden.
Schreib ihm einfach, daß du mit 50 geschossenen Bildern die Anzahl meinst, die du selbst gemacht hast.
Wo die anderen 450 herkommen weist du nicht. Die kann ja auch er schnell gemacht haben :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Ich habe mich bereits dafür entschuldigt und geschrieben dass ich mich vertippt habe bzw. die letzten der drei Nullen nicht registriert wurde beim tippen.

Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung oder jemand der sich damit auskennt. Und beruhigenden Tee habe ich gerade auch nicht zur Hand.

Valentino

Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Valentino » Donnerstag 22. Dezember 2016, 20:52

Dafür brauchst Du keine Rechtsschutzversicherung. Wegen 3 oder meinetwegen 10 Euro schreibt kein Anwalt auch nur irgendein Schreiben. Und eine Rückabwicklung mit dem Streitwert des Kameraneipreises kriegt er sowieso nicht durch.

Da schlägt jemand mit seinen Flügeln und will absahnen. Richtig Ärger kann er Dir damit aber nicht machen weil die Kamera durch die 450 Bilder nicht wirklich an Wert verloren hat. Die Kamera ist gebraucht. Früher konnte man die Auslösungen auch gar nicht auslesen. Trotzdem hat man mit Gebrauchtkamera gehandelt.

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Karoline
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Karoline » Donnerstag 22. Dezember 2016, 21:25

Hm, ich hätte da einen Haufen Fragen zur Situation, um ein besseres Gefühl dazu zu bekommen.
Wieviel kostet die Kamera UVP? Für wie viel hast Du sie verkauft? Wie lange hattest Du die Kamera im Besitz? Gibt es irgendwelche (irgendwelche!) Mängel? Hast Du das beim Verkauf angegeben? Hast Du beim Verkauf die Haftung ausgeschlossen und in welcher Weise? Hast Du die Eigenschaft "zugesichert" (was hast Du genau zu den Auslösungen geschrieben, z.B. "ca. 50 Auslösungen"?)? Woher kommt die Zahl der Auslösungen (500) und wie ist das dem Käufer bekannt geworden? Wie lange hatte der Käufer die Kamera inzwischen im Besitz? Hat er sich sofort nach Erhalt gemeldet? Wie oft hat er inzwischen ausgelöst?

Vielleicht magst oder kannst Du das alles nicht beantworten. Dann steht Dir noch frei, folgende Überlegung anzustellen:

Du stellst Dir vor, Du bist der Käufer. Der Verkäufer stellt sich einfach stur. Dann musst Du wegen dieses Versehens und Kleinigkeit eine Klage einreichen/einen Anwalt beauftragen. Machst Du das, vor allem, wenn es darum geht, die Kamera für weniger Geld zu bekommen? Dazu braucht es einen Anwalt, der sich für einen solch geringen Streitwert überhaupt in Bewegung setzt. Das ist zwar nicht auszuschließen, aber engagiert er sich dafür? Ich schätze auch bei der Rückgabe wird es auf anwaltlicher Seite keine Freudensprünge über das Mandat geben. Und das Ganze ist mit der Beauftragung eines Anwalts ja auch noch nicht auf der sicheren Seite. Wenn der Richter den Kopf schüttelt über derartige Auseiandersetzungen, geht die Klage verloren oder endet in einem unsäglichen Vergleich; die Berechnung der Minderung könnte dann locker so aussehen, wie sie Valentino vorgenommen hat!
ICH jedenfalls würde solche Überlegungen als Käufer anstellen und deshalb weiter laut "Verrat" schreien und mich unerbittlich zeigen, damit ich keinen Anwalt beauftragen muss.

Zu guter Letzt: Du kannst ja mal einen Händler Deines Vertrauens fragen, wie viel weniger die Kamera wert ist, wenn sie statt 50 besagte 500 Auslösungen hat. Die Differenz kannst Du ja anbieten. Aber 80€ bekäme der von mir jedenfalls nicht.
Viele Grüße
Karoline

Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche. (Che Guevara)
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Jock-l » Donnerstag 22. Dezember 2016, 21:33

... schlage ihm vor, daß Du die Unversehrheit der Kamera mit Rückerhalt inspizieren möchtest- sind je angefangene fünfzig oder hundert Auslösungen entsprechende Abschläge bzw. Minderung der Rücküberweisung wegen "intensiver Nutzung" die er Dir ja vorhält und die inzwischen hizukamen fällig.

Das was er Dir vorhält, legst Du ebenfalls zugrunde... Da er die von Dir genannte Anzahl Auslösungen kennt unds sicher auch selbst darauf hingewiesen hat, kann er sich bei weiter hinzugekommenen 50, 100 oder zweihundert Auslösungen nicht damit herausreden, daß er die Kamera "nur mal in die Hand" genommen hat. Schreib das , daß solch ein Weg auch von Dir beschritten werden kann ...

Aber am Ende des Tages- das riecht für mich nach jemanden, der das Maul hungrig aufgerissen hat und nun einen Weg sucht, vorschnellen Kauf rückgängig zu machen.
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l ;)
Mehr Lametta ist da nicht :lol: Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!

Valentino

Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Valentino » Donnerstag 22. Dezember 2016, 21:35

@Karoline

Die 2,97 Euro sind tatsächlich errechnet. Die Kamera kann man für 660 Euro neu erwerben. Sie hat eine erwartete Lebensdauer von mindestens 100.000 Auslösungen. Tatsächlich laufen die meisten Kameras deutlich länger.

Unklar ist auch noch ob sie die 500 Auslösungen überhaupt auf dem mechanischen Verschluss erlitten hat. Der elektronische ist verschleißfrei.

Man nehme jetzt also die 660 Euro und teile sie durch 100.000. Damit hat man den Wertverlust durch eine Auslösung auf dem mechanischen Verschluss. Das sind maximal 0,66 Cent.

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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Karoline » Donnerstag 22. Dezember 2016, 21:50

Hi Valentino,
ich habe Deine Berechnung doch gar nicht in Frage stellen wollen, tut mir leid, wenn das missverständlich war. Der Aspekt mit dem elektronischen Verschluss kommt noch hinzu, da hast Du vollkommen Recht. Dann gibt es sagenhafte 0,00 € Minderung.
Ansonsten ist es ja so, dass eine Reparatur der Auslösezahl nicht möglich ist und schon deswegen Reparaturkosten als Maßstab für die Minderung ausfallen. Aber selbst wenn die Auslösezahl reparabel wäre, so folgt daraus nicht notwendig, dass diese Kosten dem Minderungsbetrag entsprechen, vielmehr werden von Gerichten Überlegungen, wie sie Deinen entsprechen, bei anderen Kaufsachen angestellt. Ich habe nur nichts zu Kameras auf die Schnelle finden können.

Wo man nicht drinsteckt: Der Typ/Käufer auf der anderen Seite. Es gibt ja schon Leute, die etwas durchdrehen. Aber ich glaube daran nicht, dass das so einer ist. Und ich täte mich auch schwer mit der Rücknahme (fern von der Frage der rechtlichen Verpflichtung). Wer weiß, warum der so einen Terz macht? Jock hat schon ein wenig in die Richtung geschrieben, ich habe nur zaghaft danach gefragt, wie lange der die Kamera schon hat und wann er sich gemeldet hat.

Mal schauen, was unser TO noch so schreibt.
Viele Grüße
Karoline

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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von jessig1 » Donnerstag 22. Dezember 2016, 22:16

Valentino hat geschrieben:@Karoline
...Unklar ist auch noch ob sie die 500 Auslösungen überhaupt auf dem mechanischen Verschluss erlitten hat. Der elektronische ist verschleißfrei...
Die Auslösungen mit dem elektronischen Verschluss werden auf dem Shuttercount nicht gezählt. Sonst hätte die Kamera ja nach ein paar Videoclips 1000de von Auslösungen.
Gruß Jürgen

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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von bilderknipser » Donnerstag 22. Dezember 2016, 22:29

Schätze, da hast Du leider Pech gehabt und bist an einen geraten, der auf dieser Masche reitet um Geld rauszuschlagen. Eine Kamera mit 50 Euro als "gebraucht" angeboten, da kann jeder Dummkopf dran riechen, daß das nicht sein kann. Die kommt ja schon ab Werk bzw. Laden mit mehr Auslösungen - meine jedenfalls zum Teil.

Da das aber juristisch vermutlich wirklich eine zugesicherte Eigenschaft ist, die nicht vorhanden ist, nutzen Dir auch Ausschluß von Rücknahme, Gewährleistung usw. nicht, denn das bezieht sich nur auf eine Kamera, die der Beschreibung entspricht.

Aber was passiert, wenn Du auf die 80 Euro nicht eingehst? Dann muß er Dir die Kamera zurückschicken, was er aber vermutlich garnicht will, oder ER muß einen Anwalt bemühen - und sich von dem auslachen lassen. Das Geld würde ich jedenfalls nur zurückzahlen, nachdem ich die Kamera genau geprüft hätte. Damit Du aber keine für Dich kostenpflichtige Mahnung bekommst, mußt Du Dich natürlich von vorn herein zur Rückzahlung nach Prüfung bereit erklären.
Gruß
Jochen
--
digital GX80 und Nikon D7000; analog Nikon F3, FM und F80, KB-Sucherkameras und Rollfilm-Klappkameras

Rudoolf
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Rudoolf » Donnerstag 22. Dezember 2016, 22:31

Karoline hat geschrieben:Hm, ich hätte da einen Haufen Fragen zur Situation, um ein besseres Gefühl dazu zu bekommen.
Wieviel kostet die Kamera UVP? Für wie viel hast Du sie verkauft? Wie lange hattest Du die Kamera im Besitz? Gibt es irgendwelche (irgendwelche!) Mängel? Hast Du das beim Verkauf angegeben? Hast Du beim Verkauf die Haftung ausgeschlossen und in welcher Weise? Hast Du die Eigenschaft "zugesichert" (was hast Du genau zu den Auslösungen geschrieben, z.B. "ca. 50 Auslösungen"?)? Woher kommt die Zahl der Auslösungen (500) und wie ist das dem Käufer bekannt geworden? Wie lange hatte der Käufer die Kamera inzwischen im Besitz? Hat er sich sofort nach Erhalt gemeldet? Wie oft hat er inzwischen ausgelöst?
Panasonic GX-80 Kit 14-140mm
UVP: 999,00
Gekauft für 899,00
Verkauft für 700 inkl. SD Karte (4K Fähig)
Im Besitz seit Oktober 2016
In Besitz des Käufers seit Montag
Es gibt keinerlei Mängel, ich habe die Kamera behütet wie ein Neugeborenes. Keine Kratzer, keine Gebrauchsspuren, Nichtraucherhaushalt, Nicht mal Fingerabdrücke auf dem Touchscreen
Keine Haftung ausgeschlossen durch Text im Verkaufsangebot
Ich schrieb das ich nur 50 Fotos damit machte, ohne ca. oder andere variablen Definitionen
Die zahl der Auslösungen erhielt ich bei einem Telefonat in dem er sich beschwerte, gestern.
Wie oft der Käufer ausgelöst hat entzieht sich meinem Wissen

Nach einem Gespräch mit einem Dozenten für Recht erhielt ich die selbe Rechnung erneut. Diesmal aber ausgehend vom Kaufpreis des Käufers der Gebrauchtkamera. Dementsprechend liegt der, meiner Meinung nach nicht vorhandene, Schaden bei unter 10 Euro. 80 Euro empfinde ich als maßlos übertrieben doch darunter wird er, laut seiner Aussage, von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen.

luminix
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von luminix » Donnerstag 22. Dezember 2016, 22:34

Valentino hat geschrieben:Da schlägt jemand mit seinen Flügeln und will absahnen. Richtig Ärger kann er Dir damit aber nicht machen weil die Kamera durch die 450 Bilder nicht wirklich an Wert verloren hat. Die Kamera ist gebraucht. Früher konnte man die Auslösungen auch gar nicht auslesen. Trotzdem hat man mit Gebrauchtkamera gehandelt.
Hallo an alle,
das stimmt so nicht. Insbesondere herrschen bei Privatverkäufen und -käufen sehr, sehr große Gerüchte.
Ich versuche mich mal kurz in einem Überblick: Meistens wird bei Ebay oder in Foren irgendein Zusatz angehängt - nach dem Motto "...Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen...". Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden oft aber völlig sinnfrei gebraucht!!!
  • Garantie ist nach § 443 BGB ein freiwilliges Versprechen des Verkäufers. Kein Käufer hat - wenn nicht im Vorfeld eine Garantieleistung garantiert wird - Anspruch darauf.
    Gewährleistung ist in § 437 BGB geregelt und gibt jedem Käufer im Falle der mangelhaften Lieferung Mängelansprüche, die wie folgt geregelt sind. Ein Käufer kann bei mangelhafter Lieferung:
  • 1. "Nacherfüllung" verlangen,
    2. bei Mängeln nach 2 Versuchen der fehlgeschlagenen Nacherfüllung (oder wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert) vom Vertrag zurücktreten,
    3. im Falle einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung den Kaufpreis mindern,
    4. bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Gewährleistung ist völlig unabhängig von einem privaten oder geschäftlichen Verkauf von jedem (!) Verkäufer zu gewähren. Ein Zusatz wie o.g. ist nicht möglich.
der vorliegende Fall ist also völlig klar. Gemäß den Angaben des Verkäufers von "50 Auslösungen" und vorhandenen "500 Auslösungen" stellt dies einen objektiv feststellbaren Mangel dar. So hart und subjektiv unverständlich dies auch ist.
Möglichkeiten, die der Verkäufer also hat:
  • 1. "Nacherfüllung" ist nicht möglich (die Auslösungen können ja nicht rückgängig gemacht werden).
    2. Kaufpreis mindern (hier scheint eine Einigung aber nicht möglich).
    3. Es kommt also nur die Möglichkeit für den Käufer in Frage, vom Vertrag zurück zu treten. Leider!!!
Ganz streng genommen ist es noch härter: Hinzu kommt, dass im vorliegenden Fall der Verkäufer auch die entstandenen Kosten (Versandkosten, evtl. entstandene Telefonkosten usw.) zu tragen hat.
Es ist hart, aber ein Verkäufer muss auch bei einem Privatverkauf relativ viel "Service" bieten. So ist es nun mal!
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Gruß
Luminix

Valentino

Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Valentino » Donnerstag 22. Dezember 2016, 22:40

Was steht denn im Kaufvertrag für die Kamera? Ist da die Zahl der Auslösungen fixiert?

luminix
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von luminix » Donnerstag 22. Dezember 2016, 22:47

Valentino hat geschrieben:Was steht denn im Kaufvertrag für die Kamera? Ist da die Zahl der Auslösungen fixiert?
Das ist irrelevant. Bei einem Privatkauf hat der Käufer die Ansprüche, die ich oben genannt habe. Ein (schriftlicher) Kaufvertrag muss nicht geschlossen werden.
Das ist auch gut so: Stellt euch vor es würde sich im vorliegenden Fall nicht um eine "0", sondern um zwei, drei... "0en" handeln, dann wäre jeder Käufer froh darüber, dass eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers gegeben sein muss.
Rechtlich ist es aber (leider) wieder irrelevant, um wie viele "0en" es sich handelt.
Grüße
Luminix

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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Jock-l » Donnerstag 22. Dezember 2016, 22:51

bilderknipser hat geschrieben:Schätze, da hast Du leider Pech gehabt und bist an einen geraten, der auf dieser Masche reitet um Geld rauszuschlagen.
Och, es gibt so Leute, die bestellen sich Sachen, testen da was rum um einen Blog oder Website mit eigener Meinung zum Artikel ("Habe ich getestet...")/ Content zu füllen ... und schicken das innert weniger Tage zurück, Kaufpreiserstattung, weil falscher Artikel (ausgewählt).

Es gibt so eine Sicht auf die Dinge, "nachzuverhandeln" weil man macht das heute so und man möchte sich großtun ("Da war etwas, ich habe nachverhandelt... und habe mir ordentlich Geld zurückgeholt") Also da sind viele Dinge denkbar !
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l ;)
Mehr Lametta ist da nicht :lol: Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!

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