Karoline hat geschrieben:Hm, ich hätte da einen Haufen Fragen zur Situation, um ein besseres Gefühl dazu zu bekommen.
Wieviel kostet die Kamera UVP? Für wie viel hast Du sie verkauft? Wie lange hattest Du die Kamera im Besitz? Gibt es irgendwelche (irgendwelche!) Mängel? Hast Du das beim Verkauf angegeben? Hast Du beim Verkauf die Haftung ausgeschlossen und in welcher Weise? Hast Du die Eigenschaft "zugesichert" (was hast Du genau zu den Auslösungen geschrieben, z.B. "ca. 50 Auslösungen"?)? Woher kommt die Zahl der Auslösungen (500) und wie ist das dem Käufer bekannt geworden? Wie lange hatte der Käufer die Kamera inzwischen im Besitz? Hat er sich sofort nach Erhalt gemeldet? Wie oft hat er inzwischen ausgelöst?
Panasonic GX-80 Kit 14-140mm
UVP: 999,00
Gekauft für 899,00
Verkauft für 700 inkl. SD Karte (4K Fähig)
Im Besitz seit Oktober 2016
In Besitz des Käufers seit Montag
Es gibt keinerlei Mängel, ich habe die Kamera behütet wie ein Neugeborenes. Keine Kratzer, keine Gebrauchsspuren, Nichtraucherhaushalt, Nicht mal Fingerabdrücke auf dem Touchscreen
Keine Haftung ausgeschlossen durch Text im Verkaufsangebot
Ich schrieb das ich nur 50 Fotos damit machte, ohne ca. oder andere variablen Definitionen
Die zahl der Auslösungen erhielt ich bei einem Telefonat in dem er sich beschwerte, gestern.
Wie oft der Käufer ausgelöst hat entzieht sich meinem Wissen
Nach einem Gespräch mit einem Dozenten für Recht erhielt ich die selbe Rechnung erneut. Diesmal aber ausgehend vom Kaufpreis des Käufers der Gebrauchtkamera. Dementsprechend liegt der, meiner Meinung nach nicht vorhandene, Schaden bei unter 10 Euro. 80 Euro empfinde ich als maßlos übertrieben doch darunter wird er, laut seiner Aussage, von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen.