Online gibt es ja unzählige Webcams. Wie sieht das mit dem Urheberrecht aus?
Mal ein Beispiel: Eine Webcam zeigt eine Landschaft, sie dient eigentlich vor allem der Information über die aktuelle Wettersituation vor Ort, wie das auf Websites von Urlaubsorten mittlerweile Standard ist. Ich würde z. B. von einer tollen Lichtstimmung gerne ein Foto oder einen Screenshot machen, um es/ihn zu bearbeiten und ev. an anderer Stelle (wie . B. hier im Forum) zu zeigen? Darf ich das oder unterliegt das dem Urheberrecht?
Urheberrechtliche Hinweise habe ich bisher noch nicht finden können. Es geht mir hierbei nicht um Bilder, die Personen zeigen!
Webcams online, Urheberrecht?
Webcams online, Urheberrecht?
Viele Grüße aus dem Chiemgau!
Wilfried
Nobody is perfect
Lumix GX8, 14-140/II Pana, 20mm/1.7/II Pana, 9-18mm Olympus, Olympus 12-50mm, Sigma 60mm, Lumix LF1, Lumix TZ101
Bearbeitung: FastStone, Photomatix Pro u.a.
Wilfried
Nobody is perfect
Lumix GX8, 14-140/II Pana, 20mm/1.7/II Pana, 9-18mm Olympus, Olympus 12-50mm, Sigma 60mm, Lumix LF1, Lumix TZ101
Bearbeitung: FastStone, Photomatix Pro u.a.
Re: Webcams online, Urheberrecht?
... ich hatte mal Livebilder einer Webcam, die den Hafen Helgolands im Winter verschneit zeigte, als Screenshoots gespeichert und nach EBV in einem entspr. Helgolandforum gepostet, mit Nennung Anbieter etc. (damit wäre die Herkunft meiner Bilder erklärt).
Das wurde nicht weiter im Sinne eines Verstoßes gegen Urheberrechte angesehen (ich hätte den Anbieter der Bilder angeschrieben, Ausschnitte gezeigt und um Erlaubnis zur Veröffentlichung erbeten und sicher auch erhalten... so wäre der ordentliche Weg gewesen) sondern geduldet.
Aber heute, mit DSGVO, würde ich einen Blick in neue Quellen wagen, Punkt 3.
Wohl wissend, daß das nur unzureichend ist. Kommende Urteile und Hinweise und Richtlichen etc. werden weiter justieren, aber solche Schriften geben Hinweise, daß man nicht gänzlich daneben liegt.
Das wurde nicht weiter im Sinne eines Verstoßes gegen Urheberrechte angesehen (ich hätte den Anbieter der Bilder angeschrieben, Ausschnitte gezeigt und um Erlaubnis zur Veröffentlichung erbeten und sicher auch erhalten... so wäre der ordentliche Weg gewesen) sondern geduldet.
Aber heute, mit DSGVO, würde ich einen Blick in neue Quellen wagen, Punkt 3.
Wohl wissend, daß das nur unzureichend ist. Kommende Urteile und Hinweise und Richtlichen etc. werden weiter justieren, aber solche Schriften geben Hinweise, daß man nicht gänzlich daneben liegt.
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l
Mehr Lametta ist da nicht Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!
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