GEMA und Videoportale

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Paddy_Berlin
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GEMA und Videoportale

Beitrag von Paddy_Berlin » Sonntag 16. Dezember 2012, 08:52

Hallo Zusammen,
dieser Post ist in erster Linie für die Filmer interessant. Jeder, der schon mal ein kleines Video geschnitten hat, ärgert sich mit der Musik herum. Wenn ich gewerblich meine Filme schneide arbeite ich aus kostengründen eben vornehmlich mit GEMA-feier Musik.
Bei dem Portal, bei dem ich immer meine Musik kaufe, habe ich aber diesen Interessanten Absatz gesehen:

Social Media Portale, Service- & Content-Provider wie bspw. Youtube, Facebook, Vimeo, Clipfish::
Bei einer Nutzung von GEMA-pflichtiger Musik auf solchen Webseiten, fallen für Sie seitens der Verwertungsgesellschaft (GEMA, SUISA; AKM, etc.) keine Gebühren an - sofern Sie nicht selbst Betreiber der Webseite sind. Für die Abführung der GEMA-Gebühren ist der Webseitenbetreiber verantwortlich. Das bedeutet aber auch, dass für Sie GEMA-Gebühren anfallen, sobald Sie die Musik auf Ihrer eigenen Webseite - auch über den Youtube oder Vimeo Player - einbinden und nutzen!


Das bedeutet für mein Verständnis, dass wir für die privaten Filmchen, die wir schneiden und posten wollen, jede Musik nehmen können. Natürlich auf die Gefahr hin, dass der Betreiber den Film von der Seite nimmt.

Diese Info ist natürlich frei jeglicher Gewähr meinerseits, sondern lediglich von http://www.soundtaxi.de" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false; kopiert!

HotCookie
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Re: GEMA und Videoportale

Beitrag von HotCookie » Donnerstag 10. Januar 2013, 11:29

Paddy hat geschrieben:Das bedeutet für mein Verständnis, dass wir für die privaten Filmchen, die wir schneiden und posten wollen, jede Musik nehmen können.
Das wäre schön, wenn das so wäre. Tatsache ist und bleibt, dass du mit Hochladen des Videos, das du eventuell mit Musik versehen hast, für die du keine Lizenz zur Verbreitung hast, dich strafbar machst. Lediglich die private Verwendung und Aufführung (also in privaten Räumen vor privaten Personen wie Familie und Freunden) ist erlaubt.

Auf VIDEOAKTIV wird das von deren Rechtsexperten diskutiert und geschult. Dort ist zu lesen: "Wer Videos bei YouTube hoch lädt sollte alle hierfür relevanten Rechte besitzen. Dies schließt nicht nur Rechte am Filmmaterial selbst ein. Wurde selbst gefilmt, gibt es hiermit kein Problem. Wer hingegen ungefragt fremdes Filmmaterial, Musikvideos oder auch nur Ausschnitte aus Fernsehsendungen, einstellt, besitzt in aller Regel nicht die hierzu erforderlichen Rechte. Dabei spielt auch keine Rolle, wenn das Material bereits öffentlich gesendet wurde. Zwar durften für den Privatgebrauch dann Aufzeichnungen gefertigt werde. Dies berechtigt aber nicht dazu, solche Aufnahmen dann ins Internet zu stellen." Den kompletten Artikel gibts hier: http://www.videoaktiv.de/PraxisTechnik/ ... ich-I.html

Dort findet man weiter unten auch Links zu anderen Rechtsratgebern mit verwandten Themen. Z. B. den hier http://www.videoaktiv.de/201207037643/N ... -GEMA.html sollte man gelesen haben, denn das kann einem richtig viel Geld sparen und eventuell sogar die finanzielle Existenz retten!
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docdixi
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Re: GEMA und Videoportale

Beitrag von docdixi » Donnerstag 10. Januar 2013, 12:49

Hallo! sehr interessant Links die man sich mal durchlesen sollte. Allerdings ist das verhalten von youtube zu eingestellten Videos undurchschaubar. hatte auch mal welche von einen Konzertmitschnitt (Udo Lindenberg) hochgeladen die nach 2 tagen wieder gelöscht werden mussten. Aber von diesen Konzert gibt es immer noch Mitschnitte zusehen auf youtube. Wo da der Unterschied ist weiß ich auch nicht.
mdfg thomas

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Re: GEMA und Videoportale

Beitrag von HotCookie » Sonntag 13. Januar 2013, 10:46

docdixi hat geschrieben:Wo da der Unterschied ist weiß ich auch nicht.mdfg thomas
Nun, ein Unterschied könnte sein, dass die übrigen Mitschnitte offiziell hochgeladen wurden, d. h. mit Genehmigung des Veranstalters bzw. von Udo persönlich...
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docdixi
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Re: GEMA und Videoportale

Beitrag von docdixi » Sonntag 13. Januar 2013, 18:18

HotCookie hat geschrieben:
docdixi hat geschrieben:Wo da der Unterschied ist weiß ich auch nicht.mdfg thomas
Nun, ein Unterschied könnte sein, dass die übrigen Mitschnitte offiziell hochgeladen wurden, d. h. mit Genehmigung des Veranstalters bzw. von Udo persönlich...
Hallo! das möchte ich jetzt nicht weiter kommentieren und die Sache ist für mich abgeschlossen.
mfg thomas

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