Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Hallo liebe Forenmitglieder,
da ich meine Panasonic - MFT - Ausrüstung ausschließlich gebraucht erworben habe, habe ich mir mal die Garantiebedingungen von Panasonic ein wenig näher angeschaut.
Heruntergeladen habe ich sie von dieser Webseite: http://www.panasonic.de/html/de_DE/Supp ... nker_44481 Mit Erstaunen las ich folgenden Absatz aus der PDF-Datei:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
7. Die kostenlose Fehlerbeseitigung durch die Panasonic Deutschland bedeutet weder eine Verlängerung
noch einen Neubeginn der 24-Monats-Frist. Der Anspruch auf kostenlose Fehlerbeseitigung durch die
Panasonic Deutschland bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Da ich nicht ganz glauben konnte, was da steht, bemühte ich per Email den Panasonic-Support.
Hier die Antwort:
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Bezug nehmend auf diese möchten wir zunächst darauf hinweisen, dass es
sich bei Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers handelt.
In Ihrem Rahmen gewährt Panasonic innerhalb der festgelegten Garantiezeit
(24 Monate ab Kaufdatum) die kostenlose Fehlerbeseitigung. Die Garantie
gilt ausschließlich für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
Ein gesetzlicher Anspruch, wie im Rahmen der Gewährleistung (der Händler
ist nach dem Gesetz zu zwei Jahren Gewährleistung verpflichtet) besteht
generell nicht.
Die vorstehenden Auskünfte werden von uns nach bestem Wissen gegeben. Sie
sind nicht rechtlich bindend. Insbesondere stellen sie keine
Eigenschaftszusicherung dar, die Ansprüche gegen uns oder Ihren
Fachhändler begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Panasonic Customer Care Team
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wenn ich das also richtig verstehe, bedeutet dies für mich, dass mein G5-Body (Neukaufdatum 11/2012) mit eigentlich noch 20 Monaten Restgarantie
eigentlich gar keine Garantie mehr hat, da ich ihn ja gebraucht gekauft habe und die mitgelieferte Rechnung nicht auf meinen Namen ausgestellt ist!
Somit wäre also der freundliche Hinweis eines jeden Verkäufers auf die noch ausreichend vorhandene Restgarantie so lange Sinnfrei, wie er sich nicht bereit erklärt,
einen möglichen Garantiefall über sich abwickeln zu lassen.
Wenn sich dies bewahrheitet, wäre dies in meinen Augen ein Tritt mit Anlauf, dahin wo die Sonne nie scheint für den Endverbraucher und vielleicht mal ein Bericht in der nächsten Photograpie wert?!
Wie ist denn Eure Meinung dazu???
da ich meine Panasonic - MFT - Ausrüstung ausschließlich gebraucht erworben habe, habe ich mir mal die Garantiebedingungen von Panasonic ein wenig näher angeschaut.
Heruntergeladen habe ich sie von dieser Webseite: http://www.panasonic.de/html/de_DE/Supp ... nker_44481 Mit Erstaunen las ich folgenden Absatz aus der PDF-Datei:
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7. Die kostenlose Fehlerbeseitigung durch die Panasonic Deutschland bedeutet weder eine Verlängerung
noch einen Neubeginn der 24-Monats-Frist. Der Anspruch auf kostenlose Fehlerbeseitigung durch die
Panasonic Deutschland bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
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Da ich nicht ganz glauben konnte, was da steht, bemühte ich per Email den Panasonic-Support.
Hier die Antwort:
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vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Bezug nehmend auf diese möchten wir zunächst darauf hinweisen, dass es
sich bei Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers handelt.
In Ihrem Rahmen gewährt Panasonic innerhalb der festgelegten Garantiezeit
(24 Monate ab Kaufdatum) die kostenlose Fehlerbeseitigung. Die Garantie
gilt ausschließlich für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
Ein gesetzlicher Anspruch, wie im Rahmen der Gewährleistung (der Händler
ist nach dem Gesetz zu zwei Jahren Gewährleistung verpflichtet) besteht
generell nicht.
Die vorstehenden Auskünfte werden von uns nach bestem Wissen gegeben. Sie
sind nicht rechtlich bindend. Insbesondere stellen sie keine
Eigenschaftszusicherung dar, die Ansprüche gegen uns oder Ihren
Fachhändler begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Panasonic Customer Care Team
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Wenn ich das also richtig verstehe, bedeutet dies für mich, dass mein G5-Body (Neukaufdatum 11/2012) mit eigentlich noch 20 Monaten Restgarantie
eigentlich gar keine Garantie mehr hat, da ich ihn ja gebraucht gekauft habe und die mitgelieferte Rechnung nicht auf meinen Namen ausgestellt ist!
Somit wäre also der freundliche Hinweis eines jeden Verkäufers auf die noch ausreichend vorhandene Restgarantie so lange Sinnfrei, wie er sich nicht bereit erklärt,
einen möglichen Garantiefall über sich abwickeln zu lassen.
Wenn sich dies bewahrheitet, wäre dies in meinen Augen ein Tritt mit Anlauf, dahin wo die Sonne nie scheint für den Endverbraucher und vielleicht mal ein Bericht in der nächsten Photograpie wert?!
Wie ist denn Eure Meinung dazu???
Viele Grüße Torsten
Oly E-M10, G5, 12-60, 14-140, 100-300, DCR-150 , DCR-250, FL-360, Sirui T-005K
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- wozim
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- Beiträge: 8690
- Registriert: Mittwoch 25. Mai 2011, 07:37
- Wohnort: Herten Westerholt
Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Ist aber leider richtig.
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht übernommene freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht übernommene freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
Gruß Wolfgang
https://www.flickr.com/photos/fz100/
GX9, GX80, 14 - 140 mm 3,6 - 5,6, Oly 45 mm 1:1,8, Sigma 19 mm und 60 mm 1:2,8, umfangreiche Altglassammlung, div. Raynox-Linsen
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Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Hallo Wolfgang,
die Gewährleistungsplicht ist aber im Fall eines Gebrauchtkaufs genau genommen auch nicht gegeben. Denn die ist auch nur gegenüber dem Kunden, der beim Käufer den Gegenstand gekauft hat, vorhanden.
Da Verkäufer von Gebrauchtgegenständen dieses ja in der Regel ausschließen, hat man z. B. eine fast neue Kamera ohne Garantie und Gewährleistung.
Eine Frechheit in meinen Augen, denn es ist ja eine Garantie für den Gegenstand und nicht für den Käufer! Ändert ja grundsätzlich nichts, dass dieser den Gegenstand weiterverkauft hat....
die Gewährleistungsplicht ist aber im Fall eines Gebrauchtkaufs genau genommen auch nicht gegeben. Denn die ist auch nur gegenüber dem Kunden, der beim Käufer den Gegenstand gekauft hat, vorhanden.
Da Verkäufer von Gebrauchtgegenständen dieses ja in der Regel ausschließen, hat man z. B. eine fast neue Kamera ohne Garantie und Gewährleistung.
Eine Frechheit in meinen Augen, denn es ist ja eine Garantie für den Gegenstand und nicht für den Käufer! Ändert ja grundsätzlich nichts, dass dieser den Gegenstand weiterverkauft hat....
Viele Grüße Torsten
Oly E-M10, G5, 12-60, 14-140, 100-300, DCR-150 , DCR-250, FL-360, Sirui T-005K
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- wozim
- Administrator
- Beiträge: 8690
- Registriert: Mittwoch 25. Mai 2011, 07:37
- Wohnort: Herten Westerholt
Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Ich gebe Dir vollkommen Recht.
Das Problem liegt aber nicht beim garantiegebenden Händler (das ist ja eine freiwillige Leistung) sondern bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.
Die müsste weiter gelten.
Da aber weder Hersteller noch Verkäufer die Vorgeschichte kennen, können sie sich so aus der Schlinge ziehen.
Das Problem liegt aber nicht beim garantiegebenden Händler (das ist ja eine freiwillige Leistung) sondern bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.
Die müsste weiter gelten.
Da aber weder Hersteller noch Verkäufer die Vorgeschichte kennen, können sie sich so aus der Schlinge ziehen.
Gruß Wolfgang
https://www.flickr.com/photos/fz100/
GX9, GX80, 14 - 140 mm 3,6 - 5,6, Oly 45 mm 1:1,8, Sigma 19 mm und 60 mm 1:2,8, umfangreiche Altglassammlung, div. Raynox-Linsen
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Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Ja leider...wozim hat geschrieben:Ich gebe Dir vollkommen Recht.
Das Problem liegt aber nicht beim garantiegebenden Händler (das ist ja eine freiwillige Leistung) sondern bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.
Die müsste weiter gelten.
Da aber weder Hersteller noch Verkäufer die Vorgeschichte kennen, können sie sich so aus der Schlinge ziehen.
Somit bin ich eigentlich doppelt froh, dass ich meine Geräte versichert habe!
Viele Grüße Torsten
Oly E-M10, G5, 12-60, 14-140, 100-300, DCR-150 , DCR-250, FL-360, Sirui T-005K
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Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Was mußt du für so eine Versicherung bezahlen wenn man fragen darf und was ist dann wie versichert?
Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Hallo David,
Berechnet wird die Versicherung nach dem Wert/Marktwert (bei Gebrauchtgeräten) der versicherten Gegenstände.
Bei meiner Ausrüstung sind das ca. 60 € - 70 € im Jahr.
Versichert ist u. a. das verkratzen der Linsen, Schäden am Gerät selber, auch bei eigener "Dummheit", Wasserschäden, Diebstahl, auch aus Kfz etc., im übrigen Weltweit außer in Krisengebieten.
Habe sie damals für meine DSLR über ein anderes Forum abgeschlossen und seitdem immer wenn etwas neues hinzugekommen ist, bzw. etwas verkauft wurde aktualisiert.
Bei Bedarf schicke ich dir mal eine PN, da ich nicht weis, ob ich in das andere Forum verlinken darf.
Berechnet wird die Versicherung nach dem Wert/Marktwert (bei Gebrauchtgeräten) der versicherten Gegenstände.
Bei meiner Ausrüstung sind das ca. 60 € - 70 € im Jahr.
Versichert ist u. a. das verkratzen der Linsen, Schäden am Gerät selber, auch bei eigener "Dummheit", Wasserschäden, Diebstahl, auch aus Kfz etc., im übrigen Weltweit außer in Krisengebieten.
Habe sie damals für meine DSLR über ein anderes Forum abgeschlossen und seitdem immer wenn etwas neues hinzugekommen ist, bzw. etwas verkauft wurde aktualisiert.
Bei Bedarf schicke ich dir mal eine PN, da ich nicht weis, ob ich in das andere Forum verlinken darf.
Viele Grüße Torsten
Oly E-M10, G5, 12-60, 14-140, 100-300, DCR-150 , DCR-250, FL-360, Sirui T-005K
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Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Mußtest du schonmal deine Versicherung in Anspruch nehmen und hast du dann Ersatz bekommen, bzw. wie wurde es geregelt.
Was ist das für ein Versicherungsunternehmen, gibt es da eine Webseite im Internet?
Was ist das für ein Versicherungsunternehmen, gibt es da eine Webseite im Internet?
Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Hallo David,
habe dir eine PN geschickt.
habe dir eine PN geschickt.
Viele Grüße Torsten
Oly E-M10, G5, 12-60, 14-140, 100-300, DCR-150 , DCR-250, FL-360, Sirui T-005K
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Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Hallo,
kleiner Tipp von mir:
Wenn Ihr zum Erstkäufer noch Kontakt herstellen könnt, bittet doch einfach diesen, die Garantieansprüche geltend zu machen. Zum Dank bekommt er ein paar schöne Fotos oder sowas....
Und dann gibt es ja auch noch die Sachmängelhaftung des Verkäufers. Wenn der (auch private) Verkäufer diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, haftet er für Mängel der Kaufsache, wobei innerhalb der ersten 6 Monate sogar eine Beweislastumkehr für das Vorhandensein der Mängel bei Übergabe und im Übrigen auch eine 2-Jahres-Frist gilt. Vermutlich wird er dann leicht zu überzeugen sein, euch bei der Geltendmachung von Garantieansprüchen gegenüber Panasonic zu unterstützen....
P.
kleiner Tipp von mir:
Wenn Ihr zum Erstkäufer noch Kontakt herstellen könnt, bittet doch einfach diesen, die Garantieansprüche geltend zu machen. Zum Dank bekommt er ein paar schöne Fotos oder sowas....
Und dann gibt es ja auch noch die Sachmängelhaftung des Verkäufers. Wenn der (auch private) Verkäufer diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, haftet er für Mängel der Kaufsache, wobei innerhalb der ersten 6 Monate sogar eine Beweislastumkehr für das Vorhandensein der Mängel bei Übergabe und im Übrigen auch eine 2-Jahres-Frist gilt. Vermutlich wird er dann leicht zu überzeugen sein, euch bei der Geltendmachung von Garantieansprüchen gegenüber Panasonic zu unterstützen....
P.
- jessig1
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- Beiträge: 5348
- Registriert: Sonntag 28. Oktober 2012, 09:47
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Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Hallo,
im Hinblich auf diese Bestimmungen gibt es einen Vorteil, wenn man bei einer der großen Ketten eingekauft hat. Da wird ja nie eine Garantiekarte ausgefüllt.
Wenn ich dann ein defektes Gerät hin bringe wissen die ja nicht - und fragen auch nicht - , ob ich der Erstkäufer bin. Auch dann nicht, wenn das Gerät zB in HH gekauft und in M abgegeben wird.
Gruß Jürgen
im Hinblich auf diese Bestimmungen gibt es einen Vorteil, wenn man bei einer der großen Ketten eingekauft hat. Da wird ja nie eine Garantiekarte ausgefüllt.
Wenn ich dann ein defektes Gerät hin bringe wissen die ja nicht - und fragen auch nicht - , ob ich der Erstkäufer bin. Auch dann nicht, wenn das Gerät zB in HH gekauft und in M abgegeben wird.
Gruß Jürgen
Gruß Jürgen
Alle wußten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat es einfach gemacht.
https://www.flickr.com/photos/jessig1je" onclick="window.open(this.href);return false;
Alle wußten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat es einfach gemacht.
https://www.flickr.com/photos/jessig1je" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Ein immer wieder diskutiertes Thema, das ja an Relevanz nichts verloren hat.
Hier mal meine kürzlich gemachte Erfahrung:
Angebot einer gebrauchten Lumix Kamera im Internet, die als neuwertig (ca 1200 Auslösungen) mit Restgarantie angeboten wurde.
Gekauft! Die Kamera entsprach in allen Punkten der Beschreibung, die Abwicklung mit PayPal war einwandfrei. Dazu wurde neben diversem Zubehör gemäß Angebot ein nicht personalisierte Barverkaufsbeleg (!) mit Kassenbon Barzahlung einer bekannten Kette und ein Blanko-Garantieschein mitgeliefert. Außerdem hat der Verkäufer glaubhaft versichert, dass er die Cam bei Panasonic nicht registriert hat. Theoretisch könnte die Cam auch schon aus zweiter oder dritter Hand kommen.
Nun trat ein (vermeintlicher) Garantiefall noch innerhalb der 24-monatigen Garantiezeit (einer freiwilligen Leistung von Panasonic und nicht vom Händler, wie an anderer Stelle in diesem Thread mal beschrieben) auf. Ich habe mich nicht an den Händler, der die Kamera verkauft hatte, gewandt, sondern mir über das Internet ein offizielles Panasonic Service-Center ausgesucht, dort alle Kamera- und Kaufdaten eingeben , es wurde mir der Anspruch auf Garantieleistung bestätigt unter der Vorrausetzung, dass zusammen mit der reklamierten Cam eine Kopie des Kaufbelegs und der Garantiekarte einzusenden ist. In die (blanko) Garantiekarte habe ich meine persönlichen Daten eingesetzt.
Die Einsendung erfolgte per Pickup-Service, die Reklamation wurde anstandslos bearbeitet, die Rücksendung erfolgte zeitnah, es wurden keinerlei Kosten in Rechnung gestellt.
Ob diese Vorgehensweise irgendwelchen rechtlichen Bedingungen entspricht oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Die Bestimmung von Panasonic, dass bei einem Weiterverkauf einer Kamera durch den Ersterwerbers an einen Nächsten der Garantieanspruch verloren geht, ist rechtlich mehr als zweifelhaft, wie viele Juristen das in diversen Foren einschätzen. Allerdings gibt es nach meiner Recherche noch kein Gerichtsurteil, auf das man im Ernstfall Bezug nehmen könnte.
So mag jeder für sich seine Schlüsse im Falle eines Falles ziehen. Für mich ist der Fall bei entsprechenden Voraussetzungen ,wie eingangs beschrieben, klar.
Hier mal meine kürzlich gemachte Erfahrung:
Angebot einer gebrauchten Lumix Kamera im Internet, die als neuwertig (ca 1200 Auslösungen) mit Restgarantie angeboten wurde.
Gekauft! Die Kamera entsprach in allen Punkten der Beschreibung, die Abwicklung mit PayPal war einwandfrei. Dazu wurde neben diversem Zubehör gemäß Angebot ein nicht personalisierte Barverkaufsbeleg (!) mit Kassenbon Barzahlung einer bekannten Kette und ein Blanko-Garantieschein mitgeliefert. Außerdem hat der Verkäufer glaubhaft versichert, dass er die Cam bei Panasonic nicht registriert hat. Theoretisch könnte die Cam auch schon aus zweiter oder dritter Hand kommen.
Nun trat ein (vermeintlicher) Garantiefall noch innerhalb der 24-monatigen Garantiezeit (einer freiwilligen Leistung von Panasonic und nicht vom Händler, wie an anderer Stelle in diesem Thread mal beschrieben) auf. Ich habe mich nicht an den Händler, der die Kamera verkauft hatte, gewandt, sondern mir über das Internet ein offizielles Panasonic Service-Center ausgesucht, dort alle Kamera- und Kaufdaten eingeben , es wurde mir der Anspruch auf Garantieleistung bestätigt unter der Vorrausetzung, dass zusammen mit der reklamierten Cam eine Kopie des Kaufbelegs und der Garantiekarte einzusenden ist. In die (blanko) Garantiekarte habe ich meine persönlichen Daten eingesetzt.
Die Einsendung erfolgte per Pickup-Service, die Reklamation wurde anstandslos bearbeitet, die Rücksendung erfolgte zeitnah, es wurden keinerlei Kosten in Rechnung gestellt.
Ob diese Vorgehensweise irgendwelchen rechtlichen Bedingungen entspricht oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Die Bestimmung von Panasonic, dass bei einem Weiterverkauf einer Kamera durch den Ersterwerbers an einen Nächsten der Garantieanspruch verloren geht, ist rechtlich mehr als zweifelhaft, wie viele Juristen das in diversen Foren einschätzen. Allerdings gibt es nach meiner Recherche noch kein Gerichtsurteil, auf das man im Ernstfall Bezug nehmen könnte.
So mag jeder für sich seine Schlüsse im Falle eines Falles ziehen. Für mich ist der Fall bei entsprechenden Voraussetzungen ,wie eingangs beschrieben, klar.
Viele Grüße aus dem Chiemgau!
Wilfried
Nobody is perfect
Lumix GX8, 14-140/II Pana, 20mm/1.7/II Pana, 9-18mm Olympus, Olympus 12-50mm, Sigma 60mm, Lumix LF1, Lumix TZ101
Bearbeitung: FastStone, Photomatix Pro u.a.
Wilfried
Nobody is perfect
Lumix GX8, 14-140/II Pana, 20mm/1.7/II Pana, 9-18mm Olympus, Olympus 12-50mm, Sigma 60mm, Lumix LF1, Lumix TZ101
Bearbeitung: FastStone, Photomatix Pro u.a.
Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Und woher will Panasonic, dass ich nicht der Erstkäufer bin ?
Das merken die doch nur, wenn die Artikel bereits bei Panasonic registriert wurden.
Das machen aber nur ein Bruchteil der Kamerakäufer - schätze ich mal.
Wenn also Person XY eine Kamera bei einem lokalen Laden kauft und bar bezahlt - diese Kamera nach ein paar Wochen weiter verkauft.
Wie will das jemand ermitteln ?
Das merken die doch nur, wenn die Artikel bereits bei Panasonic registriert wurden.
Das machen aber nur ein Bruchteil der Kamerakäufer - schätze ich mal.
Wenn also Person XY eine Kamera bei einem lokalen Laden kauft und bar bezahlt - diese Kamera nach ein paar Wochen weiter verkauft.
Wie will das jemand ermitteln ?
bis bald,
Matthias
Matthias
Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Das kann man doch aus meinem Beitrag herauslesen, oder ?Matthes72 hat geschrieben:Und woher will Panasonic, dass ich nicht der Erstkäufer bin ?
Das merken die doch nur, wenn die Artikel bereits bei Panasonic registriert wurden.
Das machen aber nur ein Bruchteil der Kamerakäufer - schätze ich mal.
Wenn also Person XY eine Kamera bei einem lokalen Laden kauft und bar bezahlt - diese Kamera nach ein paar Wochen weiter verkauft.
Wie will das jemand ermitteln ?
Viele Grüße aus dem Chiemgau!
Wilfried
Nobody is perfect
Lumix GX8, 14-140/II Pana, 20mm/1.7/II Pana, 9-18mm Olympus, Olympus 12-50mm, Sigma 60mm, Lumix LF1, Lumix TZ101
Bearbeitung: FastStone, Photomatix Pro u.a.
Wilfried
Nobody is perfect
Lumix GX8, 14-140/II Pana, 20mm/1.7/II Pana, 9-18mm Olympus, Olympus 12-50mm, Sigma 60mm, Lumix LF1, Lumix TZ101
Bearbeitung: FastStone, Photomatix Pro u.a.