Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Auf jeden Fall ist Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers und er kann deshalb auch seine Bedingungen diktieren.
Eine Umgehung der Garantiebedingungen bei Gebrauchtkauf ist auf jeden Fall Betrug und es geht so lange gut bis es heraus kommt. Es ist halt eine Frage des persönlichen Gewissen wie sehr man sich belasten kann und will.
Eine Umgehung der Garantiebedingungen bei Gebrauchtkauf ist auf jeden Fall Betrug und es geht so lange gut bis es heraus kommt. Es ist halt eine Frage des persönlichen Gewissen wie sehr man sich belasten kann und will.
FZ50, FZ150, G1, MFT/Minolta-Adapter, FZ1000, FZ 2000, Minolta Close-Up Lens No. 0, 55 mm, Canon Close-up Lens 500D, 52 mm
Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Oh, das habe ich gar nicht gesehen.zawiro hat geschrieben:Das kann man doch aus meinem Beitrag herauslesen, oder ?
Aber so in der Art hätte ich mir das auch vorgestellt.
Hat sich wohl mit dem Schreiben meines Beitrages überschnitten.
Hinweis: Ich brauche keine 10 Minuten zum Schreiben.
Aber ich klicke vielleicht während des Schreibens auch mal auf andere Seiten oder so.
Deswegen kann es bis zum Absenden schon mal etwas dauern.
bis bald,
Matthias
Matthias
Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Ganz so einfach, wie Du das siehst, ist die Sache wohl nicht . Dazu gib es hochinteressante Meinungen von erfahrenen Juristen und eine komplizierte Gesetzeslage. Dass Du Dich wohl selbst nicht dazu rechnest, das entnehme ich zumindest Deiner Begründung . Aber wir haben ja Gott sei Dank Meinungsfreiheit .Greenhorn hat geschrieben:Auf jeden Fall ist Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers und er kann deshalb auch seine Bedingungen diktieren.
Eine Umgehung der Garantiebedingungen bei Gebrauchtkauf ist auf jeden Fall Betrug und es geht so lange gut bis es heraus kommt. Es ist halt eine Frage des persönlichen Gewissen wie sehr man sich belasten kann und will.
Viele Grüße aus dem Chiemgau!
Wilfried
Nobody is perfect
Lumix GX8, 14-140/II Pana, 20mm/1.7/II Pana, 9-18mm Olympus, Olympus 12-50mm, Sigma 60mm, Lumix LF1, Lumix TZ101
Bearbeitung: FastStone, Photomatix Pro u.a.
Wilfried
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Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Es gibt immer wieder solche und Andersgläubige. Lasse sie numen.
Aber keiner von Ihnen kann Dir eine Gesetztesstelle zeigen wo das steht.
Das sind alles nur Wunschvorstellungen.
Aber keiner von Ihnen kann Dir eine Gesetztesstelle zeigen wo das steht.
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- Karoline
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Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Angenommen: Wenn ich nun (endlich) die heiß ersehnte Kamera geschenkt bekomme, dann fällt die Herstellergarantie weg? Wenn der Schenkende meinen Namen eintragen lässt, ist das doch wohl auch nicht korrekt, denn ich bin ja nicht die Käuferin. Wenn man sich die Garantieerklärung unter solchen Gesichtspunkten ansieht, ist die Regelung wohl als "unterirdisch" zu bezeichnen.
Bei alledem: Man sollte nicht vergessen, dass gegen den Verkäufer zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche bestehen. Die mögen etwas anders ausgestaltet sein, aber immerhin ... Spontan fällt mir kein Grund ein, warum ein solcher Gewährleistungsanspruch nicht wie jede andere Forderung auch an einen Dritten (hier den "Gebraucht"-Käufer) abgetreten/übertragen werden kann.
Bei alledem: Man sollte nicht vergessen, dass gegen den Verkäufer zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche bestehen. Die mögen etwas anders ausgestaltet sein, aber immerhin ... Spontan fällt mir kein Grund ein, warum ein solcher Gewährleistungsanspruch nicht wie jede andere Forderung auch an einen Dritten (hier den "Gebraucht"-Käufer) abgetreten/übertragen werden kann.
Viele Grüße
Karoline
Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche. (Che Guevara)
http://www.Karoline-Haustein.de
E-M1 Mk II, PEN-F, E-M1, FZ 200, FZ 8, Canon A1, Canon Prima Super 115, Petri und ...
Karoline
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Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Beim Blödmarkt wurde ich beim Kauf meiner FZ1000 gefragt, ob ich die Rechnung auf meinen Namen ausgestellt haben möchte oder nicht. Dann läuft das eben unter "Barverkauf" - obwohl per EC-Karte bezahlt. So einfach ist das. Und bitte die Angelegenheit nicht verkomplizieren,
Und bitte auch die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" schön auseinander halten. Nach 6 Monaten hast Du bekanntlich die Beweispflicht und ab da läuft dann so gut wie gar nichts mit kostenloser Reparatur. Das habe ich selbst erlebt mit meinem gebrauchten Laptop in sehr gutem Zustand. Selbst für die Fehlersuche mußt Du dann zahlen. Weil dir der Verkäufer im voraus ja nicht sagen kann, wie lange die Fehlersuche dauern kann und was es dann kostet, wenn er den Fehler endlich gefunden hat, verzichtest Du schnell von selbst auf einen Reparaturversuch.
Zum Glück stellte es sich dann heraus, daß es einen Bug gab, den der Hersteller selbst auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Aber es hatte lange gedauert bis ich dort hin gefunden hatte.
Und bitte auch die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" schön auseinander halten. Nach 6 Monaten hast Du bekanntlich die Beweispflicht und ab da läuft dann so gut wie gar nichts mit kostenloser Reparatur. Das habe ich selbst erlebt mit meinem gebrauchten Laptop in sehr gutem Zustand. Selbst für die Fehlersuche mußt Du dann zahlen. Weil dir der Verkäufer im voraus ja nicht sagen kann, wie lange die Fehlersuche dauern kann und was es dann kostet, wenn er den Fehler endlich gefunden hat, verzichtest Du schnell von selbst auf einen Reparaturversuch.
Zum Glück stellte es sich dann heraus, daß es einen Bug gab, den der Hersteller selbst auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Aber es hatte lange gedauert bis ich dort hin gefunden hatte.
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Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
So ist es. Wenn ich innerhalb der 2 Jahre ein Gerät verkaufe, biete ich dem Erwerber an, meine gesetzlichen Rechte aus der Sachmängelhaftung (so heißt das ja heute) an ihn abzutreten.Karoline hat geschrieben:A
Bei alledem: Man sollte nicht vergessen, dass gegen den Verkäufer zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche bestehen. Die mögen etwas anders ausgestaltet sein, aber immerhin ... Spontan fällt mir kein Grund ein, warum ein solcher Gewährleistungsanspruch nicht wie jede andere Forderung auch an einen Dritten (hier den "Gebraucht"-Käufer) abgetreten/übertragen werden kann.
Ich habe auch schon angeboten, als Erstkäufer für den Erwerber im eigenen Namen die GARANTIE-Ansprüche gegenüber Panasonic geltend zu machen.
- Wolfgang B.
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Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Im Prinzip Zustimmung, leider steht dazu meines Wissens noch eine höchstrichterliche Entscheidung aus. Ich kenne zwei Urteile dazu, im einen Urteil des Oberlandesgericht Hamm wurde die Passage in den AGB eines Händlers für ungültig erklärt, in der die Abtretung solcher Ansprüche an Dritte pauschal ausgeschlossen wurde. Dann kenne ich noch ein Urteil einer unteren Instanz, in dem die von Dir beschriebene Vorgehensweise für rechtens erklärt wurde.Prosecutor hat geschrieben:So ist es. Wenn ich innerhalb der 2 Jahre ein Gerät verkaufe, biete ich dem Erwerber an, meine gesetzlichen Rechte aus der Sachmängelhaftung (so heißt das ja heute) an ihn abzutreten.Karoline hat geschrieben:A
Bei alledem: Man sollte nicht vergessen, dass gegen den Verkäufer zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche bestehen. Die mögen etwas anders ausgestaltet sein, aber immerhin ... Spontan fällt mir kein Grund ein, warum ein solcher Gewährleistungsanspruch nicht wie jede andere Forderung auch an einen Dritten (hier den "Gebraucht"-Käufer) abgetreten/übertragen werden kann.
Ich habe auch schon angeboten, als Erstkäufer für den Erwerber im eigenen Namen die GARANTIE-Ansprüche gegenüber Panasonic geltend zu machen.
Guckst Du hier:
http://lumix-forum.de/viewtopic.php?f=9 ... ng#p424005
Das sind fragen, die hier immer wieder hochkommen und manchmal mit einer für mich nicht nachvollziehbaren Leidenschaft geführt werden.
Beste Grüße, Wolfgang
PS: Ich finde das in der Tat erwähnensweret, wenn sich Leute, wie in Deinem Fall, darüber Gedanken machen, wie sie einem Drittkäufer im Fall der Fälle zu einem Recht verhelfen können.
G70, G81
Nikon, Canon sprach die Tante, als sie Lumix noch nicht kannte.
http://ansichtssachen.bruchhagen.de
Unser Skulpturen-Flickr: https://www.flickr.com/photos/christa-u ... ang/albums
Nikon, Canon sprach die Tante, als sie Lumix noch nicht kannte.
http://ansichtssachen.bruchhagen.de
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Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Stimmt. Wir könnten ja mal unsere Dienste anbieten und einem angehenden Juristen (vielleicht einer/m zukünftigen MinisterIn...) die Doktorarbeit schreibenWolfgang B. hat geschrieben:Das sind fragen, die hier immer wieder hochkommen und manchmal mit einer für mich nicht nachvollziehbaren Leidenschaft geführt werden.
Die Sache mit der Sachmängelhaftung ist jedenfalls im BGB, Paragraph § 475 klar geregelt (nicht, daß das zu meiner Bettlektüre gehört, aber ich habe jemandem im Haus, der mit der Juristerei sein Leben bestreitet). Die Rechte der Verbraucher sind gesetzlich abgesichert und stehen bei Vertragsverhandlungen nicht zur Disposition (§ 475 Abs. 1 BGB). Die Rechte des Käufers können weder in den AGB noch bei selbsterrichteten Verträgen beschnitten werden. Steht so etwas in den AGB/dem Vertrag, ist es unwirksam.
Wichtig: Beim Verkauf von gebrauchten Sachen (egal ob im Laden oder per Fernabsatz) kann die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche des Käufers auf ein Jahr verkürzt werden (§ 475 Abs. 2 BGB). Steht diese Verkürzung nicht klar erkennbar in den AGB/dem Vertrag, gelten die vollen 2 Jahre.
Was die Garantie betrifft: Bei Barkauf ohne personalisierte Rechnung kann auch der Erstkäufer nicht beweisen, daß er Erstkäufer ist. Außerdem ist, wie Karoline es angemerkt hat, ein Beschenkter nicht der Erstkäufer. Es liegt nicht beim Käufer, dies klar zu regeln. Wenn ich also einen Garantiefall geltend machen kann, dann tue ich das auch und beschäftige mein Gewissen mit relevanteren Dingen.
Beste Grüße von Antje
Lumix FZ 200, Canon EOS 100, Nikon FE 2, Voigtländer Prominent Synchro-Compur, Fujifilm FinePix F40 fd, Bleistift und Skizzenblock
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Re: Wegfall der Garantie bei Gebrauchtkauf?!
Hallo Antje,
das mit der Doktorarbeit ist so eine Sache (große Plagiatsgefahr )!
Dein Statement klingt für mich sehr kompetent und plausibel. Es trifft genau das, was ich bei meinem letzten Beitrag - meiner Schilderung aus der Praxis - gefühlt, gedacht und nicht so gut in Worte fassen konnte/wollte .
Ja, es ist halt im Leben nicht immer alles so einfach, wie es sich für manche auf die Schnelle darstellt !
das mit der Doktorarbeit ist so eine Sache (große Plagiatsgefahr )!
Dein Statement klingt für mich sehr kompetent und plausibel. Es trifft genau das, was ich bei meinem letzten Beitrag - meiner Schilderung aus der Praxis - gefühlt, gedacht und nicht so gut in Worte fassen konnte/wollte .
Ja, es ist halt im Leben nicht immer alles so einfach, wie es sich für manche auf die Schnelle darstellt !
Viele Grüße aus dem Chiemgau!
Wilfried
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Wilfried
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