BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
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BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
http://www.bverfg.de/SharedDocs/Entsche ... 11215.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Hoffentlich kapieren es jetzt alle! Ich darf bei Streetfotos grds. Menschen ohne ihre Einwilligung fotografieren und diese Fotos auch veröffentlichen !
Hoffentlich kapieren es jetzt alle! Ich darf bei Streetfotos grds. Menschen ohne ihre Einwilligung fotografieren und diese Fotos auch veröffentlichen !
Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
Danke für den Link, sehr interessant zu lesen.
Ein Zitat aus dem Text: "Lässt sich freilich eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zweifelsfrei feststellen, so kann sie auch nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt werden (vgl. BVerfGE 67, 213 <228>; vgl. auch BVerfGE 30, 173 <195>; 75, 369 <380>; 119, 1 <27>)."
Letztlich musste der Fotograf seine eigenen Anwaltskosten und zusätzlich auch 795,46 € der Anwaltskosten der unfreiwillig fotografierten Frau bezahlen, so wie ich es verstanden habe. (?)
Liebe Grüße
Corinna
Bei deiner kurzen Schlussfolgerung sollte man das "grds." ganz ganz dick unterstreichen, denn jeder Grundsatz hat juristisch auch Ausnahmen.Prosecutor hat geschrieben: Ich darf bei Streetfotos grds. Menschen ohne ihre Einwilligung fotografieren und diese Fotos auch veröffentlichen !
Ein Zitat aus dem Text: "Lässt sich freilich eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zweifelsfrei feststellen, so kann sie auch nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt werden (vgl. BVerfGE 67, 213 <228>; vgl. auch BVerfGE 30, 173 <195>; 75, 369 <380>; 119, 1 <27>)."
Letztlich musste der Fotograf seine eigenen Anwaltskosten und zusätzlich auch 795,46 € der Anwaltskosten der unfreiwillig fotografierten Frau bezahlen, so wie ich es verstanden habe. (?)
Liebe Grüße
Corinna
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Foto: FZ200, Achromat Marumi DHG +3
Bildbearbeitung: GIMP 2.10 mit Plug-Ins, z.B. Topaz und NIK
Videoschnitt: Magix Video Deluxe 2014 Plus und 2016 Premium
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- lomix
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Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
vorhin Sportschau geschaut, Kamera mit hevorragendem Teleobjektiv zeigte eine Frau im Bikini, die neben dem Fussballstadion im angrenzenden Freibad sonnte! Darf das TV das?
GX8 seit 1.9.2016 mit 14-42, Pana 35-100 2.8 Pro,PanLeica 100-400, Oly 60mm makro 2.8
FZ200- Raynox 150, Canon500D-Nahlinse,Funk-Fernauslöser,
https://www.flickr.com/photos/128753322@N08/sets/" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;
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https://www.flickr.com/photos/128753322@N08/sets/" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
Genau so habe ich es auch verstanden.
Hätte das Plakat in einer Kunsthalle gehangen und nicht öffentlich ausgestellt,
wäre es ggf. etwas anderes.
Aber für die Aktion beide Anwaltskosten tragen zu müssen, bedeutet für mich: verloren.
Grüße
Sinuett
PS: bezog sich auf Corinna
Hätte das Plakat in einer Kunsthalle gehangen und nicht öffentlich ausgestellt,
wäre es ggf. etwas anderes.
Aber für die Aktion beide Anwaltskosten tragen zu müssen, bedeutet für mich: verloren.
Grüße
Sinuett
PS: bezog sich auf Corinna
Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
Tja, ich lese da keine Unbedenklichkeitsbescheingung heraus.
Trotz vernünftigen Hochhaltens des Interesses der street-Fotografie bleibt das Persönlichkeitsrecht das höhere (und zu schützende) Gut - und ich begrüße diese Haltung.
(im konkreten Fall nahm die »bewußte« Person rund ein Drittel der Bildfläche ein(!) - da hilft die wohlfeile Ausrede von Panorama-Freiheit o. ä. nicht weiter)
Trotz vernünftigen Hochhaltens des Interesses der street-Fotografie bleibt das Persönlichkeitsrecht das höhere (und zu schützende) Gut - und ich begrüße diese Haltung.
(im konkreten Fall nahm die »bewußte« Person rund ein Drittel der Bildfläche ein(!) - da hilft die wohlfeile Ausrede von Panorama-Freiheit o. ä. nicht weiter)
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Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
Das ist aber nicht die Rechtslage. Das Persönlichkeitsrecht ist nur dann höherrangig, wenn ein besonders schwerwiegender Eingriff vorliegt, der in Abwägung mit der Kunstfreiheit nicht zu rechtfertigen ist. Und der ist ganz sicher nicht gegeben, wenn man eine alltägliche Straßenszene ablichtet und diese in Foren wie diesem veröffentlicht.Jenso hat geschrieben:Tja, ich lese da keine Unbedenklichkeitsbescheingung heraus.
Trotz vernünftigen Hochhaltens des Interesses der street-Fotografie bleibt das Persönlichkeitsrecht das höhere (und zu schützende) Gut - und ich begrüße diese Haltung.
Inwiefern sollte diese Dame hier schwerwiegend in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt sein? Noch ein Kommentar dazu:
http://www.photography-in.berlin/bundes ... stform-an/
Zuletzt geändert von Prosecutor am Samstag 7. April 2018, 20:25, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
Wenn du es an dieser Straßenecke ausstellst, anscheinend "ja".
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Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
Das hier ist keine Straßenecke, sondern ein Forum für Fotokunstinteressierte mit überschaubarem Adressatenkreis (mehr als 200 Klicks wird das Bild kaum bekommen), in dem niemand an den Pranger gestellt wird.Sinuett hat geschrieben:Wenn du es an dieser Straßenecke ausstellst, anscheinend "ja".
Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
Sorry,
Das Urteil hob klar auf die Präsentation im öffentlichen Raum ab.
Darauf beziehe ich mich, denn darum ging es in dem Urteil.
Was hier im Forum ist, wage ich nicht zu beurteilen.
Sinuett
Das Urteil hob klar auf die Präsentation im öffentlichen Raum ab.
Darauf beziehe ich mich, denn darum ging es in dem Urteil.
Was hier im Forum ist, wage ich nicht zu beurteilen.
Sinuett
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Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
Nein, es ging um die "Präsentation des Bildes als großformatigem Blickfang an einer öffentlichen Straße", die "hervorgehobene Präsentation auf einer großformatigen Stelltafel an einer der verkehrsreichsten Straßen einer Millionenstadt".
Kein Internet-Forum und kein Flickr ist einer solchen Zurschaustellung vergleichbar. Da sehe ich uns eindeutig als Galerie oder Museum, in das sich nur ein kleiner Kreis von Kunstinteressierten verirrt.
Kein Internet-Forum und kein Flickr ist einer solchen Zurschaustellung vergleichbar. Da sehe ich uns eindeutig als Galerie oder Museum, in das sich nur ein kleiner Kreis von Kunstinteressierten verirrt.
Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
Eben, öffentlicher Raum.
Ich empfinde es als Unverschämtheit, solche Bilder ohne Einwilligung der Hauptperson (»sie« ist hier eindeutig eine solche) zu veröffentlichen. Wäre ich an ihrer Stelle gewesen (ich bin nur nicht fotogen), hätte ich mich auch zur Wehr gesetzt.
Ich empfinde es als Unverschämtheit, solche Bilder ohne Einwilligung der Hauptperson (»sie« ist hier eindeutig eine solche) zu veröffentlichen. Wäre ich an ihrer Stelle gewesen (ich bin nur nicht fotogen), hätte ich mich auch zur Wehr gesetzt.
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Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
Immerhin hat der Gesetzgeber die Veröffentlichungsbefugnis ausdrücklich vorgesehen:
§ 23 KunstUrhG
1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
Wie ändert sich die rechtliche Sicht, wenn das Bild in einem Ausstellungskatalog zu sehen wäre, frei verfügbar/bestellbar via ISDN-Nummer ?Prosecutor hat geschrieben:Nein, es ging um die "Präsentation des Bildes als großformatigem Blickfang an einer öffentlichen Straße", die "hervorgehobene Präsentation auf einer großformatigen Stelltafel an einer der verkehrsreichsten Straßen einer Millionenstadt".
Kein Internet-Forum und kein Flickr ist einer solchen Zurschaustellung vergleichbar. Da sehe ich uns eindeutig als Galerie oder Museum, in das sich nur ein kleiner Kreis von Kunstinteressierten verirrt.
Für heute bin ich zu müde von Arbeit und Spotten und langen Wegen um den Text in allen Facetten zu erfassen- ich denke das Ganze wird in den kommenden Monaten einen Widerhall in der folgenden Rechtssprechung haben (und die VÖ davon), da werden wir die Auslegungsbreite schon sehen ...
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l
Mehr Lametta ist da nicht Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!
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Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
Wie die Diskussion zeigt: Es bleibt weiterhin eine schwierige Grauzone. Was noch zulässig ist und was nicht, bleibt einer juristischen Abwägung im Einzelfall vorbehalten. Personenfotos ohne Einwilligung bleiben ein Risikobereich für Fotografen.
GX9+Vario 3,5/14-140+Vario 100-300+GII 1,7/20+M.Zuiko 1,8/45+Fisheye 8,0/9+Sigma 28-200 (Minolta adaptiert), TZ101, Sirui T-025X, Capture One 20
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Im Lumix-Foto- und Video-Forum: Kritische Bildbetrachtungen willkommen!
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- ChristinaM
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Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform
Und wenn der Justizminister persönlich bei mir auf der Matte stehen würde und mir seine Einwilligung überreicht dass ich Menschen ohne ihre Einwilligung fotografieren und die Fotos veröffentlichen darf, so würde ich es selbstverständlich trotzdem nicht tun. Ist die Justiz damit einverstanden? Von mir aus. Viel wichtiger ist doch, ist der abgebildete Mensch einverstanden? Ich stimme Jenso voll und ganz zu.Prosecutor hat geschrieben:http://www.bverfg.de/SharedDocs/Entsche ... 11215.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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LG
Christina
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Christina
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