BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform

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Karoline
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Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform

Beitrag von Karoline » Sonntag 8. April 2018, 00:22

Das Ganze ist nicht so schwierig:

Das Bundesverfassungsgericht ist keine "Superrevisionsinstanz". Damit das Bundesverfassungsgericht nicht mit tausenden Verfassungsbeschwerden wegen (vermeintlich) falscher Urteile "zugemüllt" wird, entscheidet das Gericht selbst, ob es sich mit einer Verfassungsbeschwerde befassen will/muss, wie es z.B. der Fall wäre, wenn eine Sache grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt.

In dem Beschluss, um den es hier geht, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annimmt. Aus Sicht des Gerichts gibt es zu dem angegriffenen Urteil nichts zu sagen. Alles ist schon gesagt (in früheren Entscheidungen), es gibt nichts Neues, was von Interesse wäre und die Vorinstanz hat auch die Begriffe der Kunstfreiheit und des Persönlichkeitsschutzes nicht verkannt. Das ist im Grunde alles.

Im Übrigen ging es in der angegriffenen Entscheidung wohl darum, dass der Fotograf durch den Anwalt der fotografierten Person aufgefordert wurde, die Zurschaustellung/Veröffentlichung des Fotos zu unterlassen. Der Anwalt muss bezahlt werden. Das hat der Fotograf nicht gemacht und wurde zur Zahlung der Anwaltsrechnung von rund 700 € verurteilt. Ob er das musste, darum dreht(e) sich der Streit.

Ansonsten ist es nach meiner Erinnerung so, dass wir eben dieses Foto hier im Forum schon mal besprochen haben. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat sich in der Diskussion nach meinem Eindruck überhaupt nichts getan.

Im Übrigen ist es ja so, dass man nicht alles machen muss, was man darf.

edit: Hier der andere Thread mit einem Link zu einem Artikel im Web. viewtopic.php?f=26&t=26966&p=307036&hil ... ht#p307036 Ich bin damals an dem Bild vorbeigelaufen; massenhaft Leute gehen daran vorbei. Es handelt sich um Stellwände vor der Galerie, die wirklich groß und weithin und deutlich sichtbar sind. Wie gesagt, jede/r muss wissen, was er/sie macht, vor allem, wenn es kommerziell wird.
Viele Grüße
Karoline

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Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform

Beitrag von Prosecutor » Sonntag 8. April 2018, 07:42

Jock-l hat geschrieben:
Wie ändert sich die rechtliche Sicht, wenn das Bild in einem Ausstellungskatalog zu sehen wäre, frei verfügbar/bestellbar via ISDN-Nummer ?
Das hier war die tragende Erwägung des Kammergerichts, die Kunstfreiheit zurücktreten zu lassen:
Die Präsentation erfolgte nicht in einer Fotoausstellung, in der das Foto der Klägerin als eines unter vielen Straßenfotografien zu sehen war, sondern auf einer großformatigen Stelltafel am Rande einer der verkehrsreichsten Straßen von Berlin in der Nähe des Bahnhofs Zoo. Die Klägerin war also als Blickfang einer breiten Masse ausgesetzt und nicht, wie in einer Kunstausstellung regelmäßig zu erwarten, der Betrachtung durch kunstinteressierte Besucher.
Ein Ausstellungskatalog richtet sich nicht an die "breite Masse". Nach meiner Einschätzung liegt in diesem Fall keine schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vor.

horstmuc

Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform

Beitrag von horstmuc » Sonntag 8. April 2018, 07:43

Es sollte immer um Respekt gehen, dem anderen gegenüber und nicht um den Egoismus des Hobbyfotografen.
Die Fotografierten sind ja fast nie Personen des Zeitgeschehens und wir sind keine beruflichen Fotografen die für eine Zeitung schreiben.

Wer sich gegenüber anderen als rücksichtsloser Arsch verhält, darf sich nicht wundern, wenn er vor Gericht als Arsch behandelt wird.

Gute Artikel und Videos gibt es genügend im Internet die das Thema aufgreifen.

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Jock-l
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Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform

Beitrag von Jock-l » Sonntag 8. April 2018, 13:36

"Wasserdichter" gegenüber schnell veröffentlichte Dingen im Internet sind Fachbücher (redaktionelle Betreuung) zum Thema Fotorecht- da wird mir als Laie schnell deutlich wie vielschichtig das Thema ist ... ;)
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l ;)
Mehr Lametta ist da nicht :lol: Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!

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Re: BVerfG bestätigt Straßenfotografie als Kunstform

Beitrag von herbert41 » Sonntag 8. April 2018, 18:06

Ich empfehle den aktuellen FAZ-Artikel, der alle Aspekte verständlich darstellt.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d ... 29676.html" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;

Ein Risiko bleibt immer: Vor Gericht bekommt man nicht sein "gutes Recht", sondern ein Urteil.
Und dann finde ich den Gedanken von Karoline gut: "Im Übrigen ist es ja so, dass man nicht alles machen muss, was man darf." Man sollte eben Respekt vor dem Menschen als Foto-"Objekt" haben.

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