Opfer der Datenschutzverordnung
Verfasst: Dienstag 29. Mai 2018, 21:54
Das erste Opfer des Datenschutz Wahnsinns. Meine / unsere geliebte MFT Objektiv Liste bei Henningarts ist offline Schon traurig
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Hallo Slayer ist Deine Behauptung etwas, was man in der Trump-Administration als "Alternative Fakten" bezeichnet oder gibt es irgendwo einen konkreten Nachweis dafür, dass die Seite wegen der DSGVO down ist?Slayer hat geschrieben:Das erste Opfer des Datenschutz Wahnsinns. Meine / unsere geliebte MFT Objektiv Liste bei Henningarts ist offline Schon traurig
Hallo Wolfgang,Wolfgang B. hat geschrieben:Hallo Slayer ist Deine Behauptung etwas, was man in der Trump-Administration als "Alternative Fakten" bezeichnet oder gibt es irgendwo einen konkreten Nachweis dafür, dass die Seite wegen der DSGVO down ist?
Wie kommst Du dazu, so etwas zu behaupten?
Das, was Herr Rehbein hier ausführt ist für mich absolut nachvollziehbar." DSGVO und Fotos
Sie (die ct')schreiben in Ihrem Artikel, es werde zukünftig jede Aufnahme von Personen der DSGVO unterliegen, und deshalb sei das Fotografieren zum Beispiel für Blogger nur mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen überhaupt noch möglich. Sie erwähnen aber nicht, dass diese Interpretation der DSGVO von Rechtsanwalt Lars Rieck eine Minderheitenmeinung ist.
Denn ein Blick in den Gesetzestext zeigt eine ganz andere Sachlage: In Artikel 2 erklärt sich die DSGVO als zuständig für personenbezogene Daten in einem „Dateisystem“. Diesen Begriff definiert sie in Artikel 4 als „strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind“.
Bildaufnahmen, auf denen zufällig anwesende Personen nebenbei zu erkennen sind, sind wohl kaum als „strukturierte Sammlung“ von Daten dieser Personen zu bezeichnen, die DSGVO ist hierzu also gar nicht relevant. Alles das, was bisher im Kunsturhebergesetz als „Beiwerk“ bezeichnet wird, ist also auch in der DSGVO ausgenommen – es sind lediglich die Begriffe ein wenig anders als bisher.
Daniel Rehbein"
Bei der Überlegung darf man aber nicht die Exifs vergessen!Wolfgang B. hat geschrieben:Denn ein Blick in den Gesetzestext zeigt eine ganz andere Sachlage: In Artikel 2 erklärt sich die DSGVO als zuständig für personenbezogene Daten in einem „Dateisystem“. Diesen Begriff definiert sie in Artikel 4 als „strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind“.
Bildaufnahmen, auf denen zufällig anwesende Personen nebenbei zu erkennen sind, sind wohl kaum als „strukturierte Sammlung“ von Daten dieser Personen zu bezeichnen, die DSGVO ist hierzu also gar nicht relevant.
Hatte er und alle Anderen ja auch nur 2 Jahre Zeit zu.........Vielleicht ist er mit der Website einfach down gegangen, um sich einzuarbeiten in das umfängliche Thema ...
Wie kommst du denn darauf, es sind doch erst 5 Tage!dietger hat geschrieben:Hatte er und alle Anderen ja auch nur 2 Jahre Zeit zu...
Danke für den Hinweis, Corinna!Corinna hat geschrieben: Bei der Überlegung darf man aber nicht die Exifs vergessen!