Opfer der Datenschutzverordnung

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Slayer
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Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von Slayer » Dienstag 29. Mai 2018, 21:54

Das erste Opfer des Datenschutz Wahnsinns. Meine / unsere geliebte MFT Objektiv Liste bei Henningarts ist offline :cry: Schon traurig
Viele Grüße,
Patrick


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Hirsch
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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von Hirsch » Dienstag 29. Mai 2018, 21:58

Hä?? Wieso das denn?
Ich versteh' die Welt nicht mehr...
Viele Grüße
Harry
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Jock-l
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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von Jock-l » Dienstag 29. Mai 2018, 22:00

Vielleicht ist er mit der Website einfach down gegangen, um sich einzuarbeiten in das umfängliche Thema ...
Hatte das mit meiner HP auch so gemacht, erstmal raus aus dem Verkehr, überarbeiten, wieder online... Also hoffentlich ist es so.
Sonst bliebe uns Alternativen wie diese Site hier.
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l ;)
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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von Slayer » Dienstag 29. Mai 2018, 22:18

Ja, bestimmt. Erstmal kein Risiko eingehen und offline gehen. Kann schon sein, dass die Seite irgendwann wieder online geht. Ich fänd's gut.
Viele Grüße,
Patrick


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Wolfgang B.
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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von Wolfgang B. » Mittwoch 30. Mai 2018, 12:08

Slayer hat geschrieben:Das erste Opfer des Datenschutz Wahnsinns. Meine / unsere geliebte MFT Objektiv Liste bei Henningarts ist offline :cry: Schon traurig
Hallo Slayer ist Deine Behauptung etwas, was man in der Trump-Administration als "Alternative Fakten" bezeichnet oder gibt es irgendwo einen konkreten Nachweis dafür, dass die Seite wegen der DSGVO down ist?

Wie kommst Du dazu, so etwas zu behaupten?
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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von OlyPan » Mittwoch 30. Mai 2018, 12:17

Lustig, vor 5 Minuten wollte ich auch auf die Seite. Wech.....
Aber ob das wegen diesem Dsgvo Dingens ist :?

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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von Slayer » Mittwoch 30. Mai 2018, 14:45

Wolfgang B. hat geschrieben:Hallo Slayer ist Deine Behauptung etwas, was man in der Trump-Administration als "Alternative Fakten" bezeichnet oder gibt es irgendwo einen konkreten Nachweis dafür, dass die Seite wegen der DSGVO down ist?
Wie kommst Du dazu, so etwas zu behaupten?
Hallo Wolfgang,

die Tatsache, dass die Seite seit Inkrafttreten der DSGVO offline ist, lies mich nur schlussfolgern, sonst nichts :D Hat also nichts mit alternativen Fakten zu tun.
Viele Grüße,
Patrick


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Wolfgang B.
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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von Wolfgang B. » Mittwoch 30. Mai 2018, 15:31

Hallo Patrick,
entschuldige bitte, dass ich Dich etwas harsch angegangen habe, aber mich nervt manchmal das allgegenwärtige DSGVO-Bashing und erlaube mir, als Betreiber einer eigenen Website mal meinen eigen Senf dazu zu tun.

Aufregerthema 1: Abmahnvereine lauern, um uns wegen Verstößen gegen das DSGVO kostenpflichtig abzumahnen.

Ich halte das für Panikmache. Die berühmt berüchtigten Abmahnvereine haben ihre rechtliche Grundlage im § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wenn wir Hobbyfotografen auf unseren Webseiten oder den so genannten "sozialen" Medien nichts verkaufen, haben wir von den Abmahnanwälten wenig zu befürchten, weil wir nicht unter die Wettbewerbsbedingungen des UWG fallen.
Etwas anderes ist natürlich, wenn eine konkrete Person uns anwaltlich belangt, weil wir ihre Persönlichkeitsrechte durch ein Foto, auf dem diese Person mehr als nur sogenanntes "Beiwerk" ist, verletzt haben bzw. weil diese Person das so sieht. Dann kann es sein, dass wir das Foto entfernen müssen und die Kosten für einen Rechtsstreit bzw. die anwaltlichen Kosten bezahlen müssen.
Das war aber schon früher so und daran hat sich meines Erachtens durch die DSGVO nichts nichts geändert.

Ich habe einige solcher problematischen oder grenzwertigen Fotos auf meiner Website, entferne sie aber nicht und nehme das Risiko in Kauf, denn es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass sich eine abgebildete Person bei mir meldet und Entfernung des Fotos fordert. - Meist handelt es sich um Touristen, die in lustiger Art und Weise Selfies machen.


Aufregerthema 2: Alle Fotos, die wir machen, fallen ab sofort unter die DSGVO!

Ich gehe davon aus, dass sich fototechnisch durch die DSGVO für uns Hobbyfotografen nichts ändert, sofern wir unsere Fotos ohne Verkaufsabsicht nur knipsen bzw. in Foren, Websites präsentieren. Hier gilt nach wie vor die Panoramafreiheit bzw. das KunstUrhG (KUG).

Die DSGVO gilt für die behördliche und geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU. “Geschäftsmäßig“ bedeutet nicht nur mit Gewinnerzielungsabsicht, sondern auch bei Vereinen, Kirchen und anderen gemeinnützigen und nicht profitorientierten Einrichtungen.

Natürlich ist es richtig, dass Fotos personenbezogene Daten darstellen, aber es handelt sich hierbei in unseren Fällen als Hobbyfotografen nicht um eine strukturierte Sammlung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO.

Ich erlaube mir einen Kommentar zu zitieren, den der Rechtsanwalt Daniel Rehbein als Antwort auf einen Artikel in der ct Heft 12/2018 verfasst hat:
" DSGVO und Fotos

Sie (die ct')schreiben in Ihrem Artikel, es werde zukünftig jede Aufnahme von Personen der DSGVO unterliegen, und deshalb sei das Fotografieren zum Beispiel für Blogger nur mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen überhaupt noch möglich. Sie erwähnen aber nicht, dass diese Interpretation der DSGVO von Rechtsanwalt Lars Rieck eine Minderheitenmeinung ist.

Denn ein Blick in den Gesetzestext zeigt eine ganz andere Sachlage: In Artikel 2 erklärt sich die DSGVO als zuständig für personenbezogene Daten in einem „Dateisystem“. Diesen Begriff definiert sie in Artikel 4 als „strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind“.

Bildaufnahmen, auf denen zufällig anwesende Personen nebenbei zu erkennen sind, sind wohl kaum als „strukturierte Sammlung“ von Daten dieser Personen zu bezeichnen, die DSGVO ist hierzu also gar nicht relevant. Alles das, was bisher im Kunsturhebergesetz als „Beiwerk“ bezeichnet wird, ist also auch in der DSGVO ausgenommen – es sind lediglich die Begriffe ein wenig anders als bisher.

Daniel Rehbein"
Das, was Herr Rehbein hier ausführt ist für mich absolut nachvollziehbar.

Und was ändert sich trotzdem für uns?

Auf vielen Webseiten sind Google-Fonts installiert oder Tracker/Counter wie z.B. Google Analytics. Hier ist absolute Vorsicht geboten, denn Google loggt alle Daten, die ein Browser übermittelt, darunter auch die IP-Adresse. Wer so etwas auf seiner Website hat, sollte sich bei einem kompetenten Menschen schlau machen, inwieweit das (noch) zulässig ist.


Aufregerthema 3: Die EU-Bürokratie als nicht demokratisch legimitierte Institution vergewaltigt unsere Rechte.

Wer so etwas behauptet, betreibt lediglich EU-Bashing und hat im Übrigen wenig Ahnung von unserer Rechtssystematik: Ein Gesetz wird grundsätzlich durch ein zuständiges Parlament, z.B. Bundestag, Länderparlamente etc. beschlossen. Die DSGVO ist jedoch kein Gesetz sondern eine Rechtsverordnung. Eine Rechtsverordnung wird nach deutschem Recht nicht von einem Parlament sondern von einem sogenannten Ermächtigten erlassen (Jetzt bitte nicht an das Ermächtigungsgesetz denken). Ein Ermächtigter kann ein Minister, ein Ministerium bzw. Behörde oder die Regierung sein.
Ich weiß nicht, wie viele Rechtsverordnungen es in Deutschland gibt, aber es sind verdammt viele. - Und ich habe noch nie gehört, dass jemand behauptet, dass beispielsweise die Straßenverkehrsordnung nicht demokratisch legitimiert sei, weil sie nicht vom Parlament beschlossen ist.

Noch ein Letztes:

Die DSGVO ist kein Wahnsinn. Sie ist in einzelnen Punkten nicht zu Ende gedacht und in andere Fällen schlicht und ergreifend unpräzise. Sie ist aber trotz einiger berechtigter Kritik gerechtfertigt und wichtig.

Die DSGVO erlaubt es den einzelnen Mitgliedsländern sehr wohl, durch Anpassung nationaler Regeln auch Sonderwege zu gehen. Österreich hat das in - wie ich meine - sehr leichtfertiger Weise genutzt, in dem es die DSVG durch ein Datenschutzanpassungsgesetz in vielen Fällen komplett ausgehebelt hat. Ich kann und will das österreichische Vorgehen nicht gutheißen, aber Deutschland hat in diesem Sinne, d.h. im Sinne einer gewissen Entschärfung oder Klarstellung für die Millionen Hobbyfotografen und Handyknipser, die ihre Fotos in Foren, Webseiten oder Facebook etc. präsentieren oder per MMS, WhatsApp usw. elektronisch an Dritte senden, mal wieder nichts gemacht.

Wie sagte doch Frau Merkel so schön?: Manchmal ist es schwierig, nichts zu tun!


Ich bin kein Jurist. Ich habe hier nur versucht, all das, was ich mir in den letzten Tagen angelesen habe, mit meinen eigenen Worten wiederzugeben.

mfg Wolfgang
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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von Corinna » Mittwoch 30. Mai 2018, 17:52

Wolfgang B. hat geschrieben:Denn ein Blick in den Gesetzestext zeigt eine ganz andere Sachlage: In Artikel 2 erklärt sich die DSGVO als zuständig für personenbezogene Daten in einem „Dateisystem“. Diesen Begriff definiert sie in Artikel 4 als „strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind“.

Bildaufnahmen, auf denen zufällig anwesende Personen nebenbei zu erkennen sind, sind wohl kaum als „strukturierte Sammlung“ von Daten dieser Personen zu bezeichnen, die DSGVO ist hierzu also gar nicht relevant.
Bei der Überlegung darf man aber nicht die Exifs vergessen!
Wenn zum Foto die Exifs mit Datum und Uhrzeit und vielleicht sogar mit GPS-Daten vorhanden sind, dann ist strukturiert das Bild einer Person mit Zeitpunkt und ggf. Ort gesammelt.
Beispielsweise könnte jemand mit Gesichtserkennungssoftware im Internet Fotos von einer bestimmten Person heraussuchen, und könnte dann anhand der "strukturierten" Exifs genau nachvollziehen, wann diejenige Person sich wo aufgehalten hat.
Für die Exifs kann man sich ganz bestimmt nicht auf´s KUG berufen, deshalb sollte man bei Personenfotos, die man im Internet veröffentlicht, Angaben zu Zeit und Ort aus den Exifs (und natürlich aus den Texten zum Foto) entfernen.

Liebe Grüße
Corinna
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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von dietger » Mittwoch 30. Mai 2018, 18:00

Vielleicht ist er mit der Website einfach down gegangen, um sich einzuarbeiten in das umfängliche Thema ...
Hatte er und alle Anderen ja auch nur 2 Jahre Zeit zu.........


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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von Corinna » Mittwoch 30. Mai 2018, 18:10

dietger hat geschrieben:Hatte er und alle Anderen ja auch nur 2 Jahre Zeit zu...
Wie kommst du denn darauf, es sind doch erst 5 Tage! ;) :lol:
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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von Jock-l » Mittwoch 30. Mai 2018, 18:17

Zwei Jahre nach Beschluß bis zur Inkraftsetzung- sog. Übergangsfrist !

Naja, es ist nachvollziehbar, daß sowas nicht gleich auf der Liste ganz oben ansteht- man durfte ja auch abwarten, ob da nicht noch Ergänzungen/Veränderungen eintrudeln, dann sitzt man vielleicht zweimal dran.

... ich finde diese VO voll in Ordnung- z.B. hatte die Deutsche Wirtchaft immer davon gesprochen, Leute die sich in der Robinsonliste einschreiben, mit Werbung etc. in Ruhe zu lassen. Selbstverpflichtung, bevor irgendwer etwas beschließt... Klang großartig, was dieser Papiertiger von sich ließ.
Ratet mal wer die Schreib- und Mahnarbeiten hatte ? :D

Selbst vor Messen, die Fotografie betreffend, taten sich Firmen hervor, die aus früheren Bestellungen Daten/Adressen extrahierten und munter warben- wieso muß man immer erst die Keule schwingen ehe Ruhe ist ? Einer der Geschäftsführer wunderte sich auf einer Messe, als ich mit ihm sprach- der hatte die Zusammenhänge erst mit den Anzeigen verstanden bzw. sich für diese Sache Zeit genommen. Ich habe nie verstanden, wie man einer solchen diffusen Aktion soviel Zeit, Geld und Aufmerksamkeit widmen konnte, die hatten ihre Firmennamen bei mir durch falsches Tun regelrecht verbrannt.

Nein, wenn es jetzt Jemanden trifft, dann ist die Wahrscheinlichkeit eine Große daß es mal der Richtige ist. Nicht solche Konzerne wie der aus Gütersloh, der mich mit Warengutscheinen im mittleren dreistelligen Betragsegment umzustimmen suchte was ich gleich der Anzeige beipackte (danach war dann richtig Ruhe- auch weil die Aufforderung nach gefilterten Adressbeständen beantwortet werden mußte... da hatte wohl einer der Andressanbieter wohl auch was auf die Mütze bekommen), nein jetzt darf es richtig wehtun...

Aber eigentlich wollte ich mehr zu Wolfgangs Beitrag (Willkommen zurück ! ;)) schreiben- auf der Seite "Nützliche Seiten im Netz" hatte ich zum Datenschutzgenerator verwiesen, der das Thema eingebettete Logger/Datenschnipsel, Fonts etc. aufzeigt.
Was die Wenigsten sehen bzw. auf den Schirm haben- laufen die Daten/Verarbeitung via http oder https ? Das ist ein Angriffspunkt der geradezu einladen wird ... ;)

Aber jetzt halte ich meinen Mund ! :lol:
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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von Prosecutor » Mittwoch 30. Mai 2018, 19:43

DAS INTERNET VERGISST NICHT! :twisted:

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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von Horka » Mittwoch 30. Mai 2018, 19:56

Corinna hat geschrieben: Bei der Überlegung darf man aber nicht die Exifs vergessen!
Danke für den Hinweis, Corinna!

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Re: Opfer der Datenschutzverordnung

Beitrag von jessig1 » Mittwoch 13. Juni 2018, 20:08

Warum auch immer Henningarts offline ist- hier

https://mftobjektive.de/" onclick="window.open(this.href);return false;

gibt es eine Seite, die noch ausführlicher ist als es Henningarts war.
Gruß Jürgen

Alle wußten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat es einfach gemacht.

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