Persönlichkeitsrechte am Bild...
Verfasst: Sonntag 11. November 2012, 12:04
Hallo;
ich habe die Seite 140 von Frank´s Buch FZ150-FZ48 durchgelesen.
Es sind bei mir immer noch die Fragen offen:
Wenn ich am Stand Fotos mache und es sind ca.50 bis 1000 Personen darauf, muß ich mir von jedem Person eine Genemigung einholen?
Oder es ist nur ein Politiker;Schauspieler, Sänger auf dem Foto (Dieter Bohlen), der steht doch sowiso in der Öffentlichkeit, trozdem Fragen?
Von Früher kenne ich die 9 Personenregel, sobald mehr auf dem Bild von vorne sichtbar sind, gibt es keine Probleme mehr.
Habe ich jetzt eine besonders umfangreiche Person von hinten fotografiert und die findet sich z.B. in "Panaramio" wieder, kann es Ärger geben?
Ist es weltweit einheitlich geregelt ??
Bitte um Antworten.
Danke
Viele Grüße
Jörg
ich habe die Seite 140 von Frank´s Buch FZ150-FZ48 durchgelesen.
Es sind bei mir immer noch die Fragen offen:
Wenn ich am Stand Fotos mache und es sind ca.50 bis 1000 Personen darauf, muß ich mir von jedem Person eine Genemigung einholen?
Oder es ist nur ein Politiker;Schauspieler, Sänger auf dem Foto (Dieter Bohlen), der steht doch sowiso in der Öffentlichkeit, trozdem Fragen?
Von Früher kenne ich die 9 Personenregel, sobald mehr auf dem Bild von vorne sichtbar sind, gibt es keine Probleme mehr.
Habe ich jetzt eine besonders umfangreiche Person von hinten fotografiert und die findet sich z.B. in "Panaramio" wieder, kann es Ärger geben?
Ist es weltweit einheitlich geregelt ??
Bitte um Antworten.
Danke
Viele Grüße
Jörg