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Persönlichkeitsrechte am Bild...

Verfasst: Sonntag 11. November 2012, 12:04
von astronomie
Hallo;

ich habe die Seite 140 von Frank´s Buch FZ150-FZ48 durchgelesen.

Es sind bei mir immer noch die Fragen offen:
Wenn ich am Stand Fotos mache und es sind ca.50 bis 1000 Personen darauf, muß ich mir von jedem Person eine Genemigung einholen?

Oder es ist nur ein Politiker;Schauspieler, Sänger auf dem Foto (Dieter Bohlen), der steht doch sowiso in der Öffentlichkeit, trozdem Fragen?

Von Früher kenne ich die 9 Personenregel, sobald mehr auf dem Bild von vorne sichtbar sind, gibt es keine Probleme mehr.

Habe ich jetzt eine besonders umfangreiche Person von hinten fotografiert und die findet sich z.B. in "Panaramio" wieder, kann es Ärger geben?

Ist es weltweit einheitlich geregelt ??

Bitte um Antworten.
Danke

Viele Grüße

Jörg

Re: Persönlichkeitsrechte am Bild...

Verfasst: Sonntag 11. November 2012, 12:15
von winterhexe
ich kann dir nur hier diesen link zum nachlesen geben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild" onclick="window.open(this.href);return false;

wie es aussieht, gilt das nur für deutschland, anscheinend hat jedes land andere bestimmungen

Re: Persönlichkeitsrechte am Bild...

Verfasst: Sonntag 11. November 2012, 15:21
von veo
Hier wurde das Thema ausführlich diskutiert: http://www.lumix-forum.de/viewtopic.php ... ilit=Recht" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Persönlichkeitsrechte am Bild...

Verfasst: Montag 12. November 2012, 18:57
von hellwi
Und hier als Podcast direkt vom Anwalt ... http://foto-podcast.de/page/3/ (siehe Folge 72 etwas weiter runter).
Auch die anderen Podcasts der Seite zum Thema Fotografie sind sehr interessant.