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FZ 200 - geräteschutz beim kauf verlängern?
Verfasst: Dienstag 12. Mai 2015, 05:49
von soundfreak
hallo forum,
zuerst einen ersten herzlichen gruß an alle. lese nun schon einige zeit mit - bis jetzt gefällt mir das forum sehr gut !
habe mich nun durchgerungen, von meiner inzwischen fast kaputten sony dsc-h7 auf die FZ 200 umzusteigen.
nun steht nur noch die frage zur debatte, ob ich bei aktuellem kamerapreis von 339 € -->
http://www.electronic4you.at/panasonic- ... 33361.html" onclick="window.open(this.href);return false; bei electronic4you den geräteschutz "economy class" um 59,90€ auf 5 jahre abschließe. im geschäft wurde mir dies empfohlen, und zeitdauer dann auch gleich auf 5 jahre, da die probleme - wenn überhaupt - meist erst etwas später auftreten. infos zum geräteschutz -->
http://www.electronic4you.at/popup/serv ... aeteschutz" onclick="window.open(this.href);return false;
meine erste canon powershot hatte ich über 5 jahre - ohne probleme - und die dsc h7 nun knapp 7,5 jahre ohne große missgeschicke (wobei natürlich immer mal was passieren kann).
gibt es im forum leute, welche schon technische probleme mit der kamera an sich hatten? (die cam ist nun ja doch schon einige zeit am markt.)
bin für jeden denkanstoss sehr dankbar !
lg von österreich
Andreas
Re: FZ 200 - geräteschutz beim kauf verlängern?
Verfasst: Dienstag 12. Mai 2015, 07:03
von binisoft
Meines Erachtens lohnen sich solche Versicherungen auf Conumartikel nicht.
Dass sie Dir vom Verkäufer empfohlen werden ist selbstredend, er bekommt dafür eine gute Provision.
Meistens gehen solche Artikel in den ersten Wochen kaputt (Produktionsfehler), da greift dann die Herstellergarantie, bis zu 24 Monaten die gesetzliche Gewährleistungspflich. Nach dieser Zeit hat Deine Kamera einen Wert etwas oberhalb der von Dir genannten Versicherungssumme.
Zudem wäre zu prüfen, ob es sich um eine Neuwert-oder eine Restwertversicherung handelt.
Dann sollte man die ganzen Ausschlussgründe studieren, bei denen die Versicherung nicht zahlt.
Bedenke: Den Versicherungen gehts stets um Gewinnmaximierung des eigenen Unternehmens, nicht darum, als Wohltäter zu wirken.
Kurzum: Es lohnt sich nicht!
Re: FZ 200 - geräteschutz beim kauf verlängern?
Verfasst: Dienstag 12. Mai 2015, 10:02
von Foxi
Anders herum... In den ersten Wochen (bis 6 Monate) die gesetzliche Gewährleistung. Danach hat man ein Beweisproblem
Ansonsten die 24monatige Herstellergarantie.
Re: FZ 200 - geräteschutz beim kauf verlängern?
Verfasst: Dienstag 12. Mai 2015, 10:12
von binisoft
Also:
Man hat als Privatkunde IMMER eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten.
Darin gilt: Im Zweifelsfall muss der Hersteller in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass der Fehler nicht schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.
Nach diesen 6 Monaten, also Monat 7 bis 24, muss der Kunde im Zweifelsfall beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.
Darüber hinaus gibt es eine FREIWILLIGE Garantie der Hersteller.
Sowohl den zeitlichen Geltungsbereich als auch die Garantiebedingungen kann der Hersteller selber festlegen (Das sind dann die beliebten kleingedruckten, mehrsprachigen Heftchen, die man sich nie durchliest...grins).
Re: FZ 200 - geräteschutz beim kauf verlängern?
Verfasst: Dienstag 12. Mai 2015, 12:35
von Foxi
Deshalb schrieb ich ja - man hat ein Beweisproblem. Nach 6 Monaten ist die gesetzliche Gewährleistung eigentlich für einen Kunden nichts mehr wert. Es sei denn man kann beweisen das bereits am Kauftag ein Fehler vorlag.
Deshalb ist die Garantie die bessere variante. Die greift meist auch bei nachträglichen Schäden. Je nachdem wie die Bedingungen ausformuliert sind.
Re: FZ 200 - geräteschutz beim kauf verlängern?
Verfasst: Dienstag 12. Mai 2015, 16:48
von teetrix
Also ich würde für eine solche Versicherung nicht ein Fünftel des Kaufpreises löhnen - das steht ja in keinem Verhältnis, zumal ja ein Teil des Versicherungszeitraumes ja schon anderweitig abgedeckt ist... Die FZ 200 ist ausgereift und robust, und über die Haltbarkeit Deiner bisherigen Digicams hast Du ja schon selber etwas geschrieben.
Viele Grüße
Michael
Re: FZ 200 - geräteschutz beim kauf verlängern?
Verfasst: Dienstag 12. Mai 2015, 16:50
von Nitram
Hallo Andreas,
ich habe mir mal die "Vesicherungsbedingungen Economy Class" durchgelesen.
Und da muß ich mich fragen, was man damit eigentlich versichern will

?
1) Alle Schadensfälle, die die Technik betreffen, würden mMn in der Hersteller-Gewährleistungs-Zeit, also eigentlich schon kurz nach dem Kauf, auftreten.
2) Alle Schadensfälle, die der VN (Versicherungsnehmer, also du) verursacht, haben einen "Selbstbehalt" von 30%.
Und genau diese Schadensfälle sind ja die "üblichen Verdächtigen".
Außerdem steht ja auch in der BA der FZ200, dass diese "nicht staub-/tropfen-/wasserdicht" ist und man
den "Gebrauch der Kamera an Orten mit mit starken Aufkommen von Staub, Wasser, Sand, usw." meiden sollte.
Eine Reparatur mit Ersatzteilen bei einer "Vertragswerkstatt" wird von den Kosten her dann wohl als wirtschftlicher Totalschaden abgelehnt.
Oder man beruft sich auf die BA und lehnt das dann sowieso mit Verweis auf die BA ab.
3) Alle Schadensfälle, die keinen Selbstbehalt haben sind auch über deine Hausratversicherung - weiß nicht, ob die in Österreich auch so heist - abgedeckt.

Ergo
Diese Versicherung bringt nur der Versicherung und dem Verkäufer was
Für dich ist sie eigentlich so überflüssig wie ein Kropf, wie man so sagt.
In diesem Sinne
Re: FZ 200 - geräteschutz beim kauf verlängern?
Verfasst: Dienstag 12. Mai 2015, 17:19
von soundfreak
danke für die oberen denkanstösse!!
stimmt, an die haushaltsversicherung hab ich noch gar nicht gedacht
werde diese 60 eier lieber in das buch von frank und 2nd akku investieren.
bin schon sehr gespannt auf die cam. hoffentlich find ich in bälde genügend zeit das ein und andere auszuprobieren

Re: FZ 200 - geräteschutz beim kauf verlängern?
Verfasst: Dienstag 12. Mai 2015, 17:33
von Fossil
Beachte auch, daß es keine feste Deckungssumme gibt. Im Schadensfall, so der denn überhaupt gedeckt ist bei den ganzen Ausschlüssen, legen die de facto selber einen Zeitwert fest. Und der wird dann auf weniger als die gezahlte Prämie taxiert...
§ 4 Versicherungswert
Der jeweilige Versicherungswert bzw. die Deckung für das Gerät ist ausgehend vom angeschriebenen bzw. publizierten Verkaufspreis des Gerätes ... . Falls jedoch der Wert eines technisch gleichwertigen Ersatzgerätes unter dem Betrag nach der Ersatztabelle liegt, so gilt der Wert des Ersatzgerätes als Versicherungswert.
§ 9 Deckungszeitraum (Laufzeit)
2. Ende der Laufzeit bei einem Totalschaden und nach Erreichen des Versicherungswertes
... und nach Leistung von Entschädigungen in Höhe des Versicherungswertes nach § 4 (bei Mehrfachreparaturen werden die jeweils geleisteten Entschädigungen summiert) gilt der zugehörige Geräteschutz als erloschen und es erfolgt keine anteilige Prämienrückvergütung.
Re: FZ 200 - geräteschutz beim kauf verlängern?
Verfasst: Dienstag 12. Mai 2015, 18:06
von Nitram
Wow
das ist ja noch "hinterhältiger" als ich dachte
Ja,ja, das
Kleingedruckte
In diesem Sinne
Re: FZ 200 - geräteschutz beim kauf verlängern?
Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2015, 21:41
von emeise
Die Versicherung wird auch nicht mit dem Hersteller oder dem Händler gemacht, das ist ein externer Player.
Der Verkäufer erhält dann bei Abschluss eine Prämie von dem Versicherer.